
Die Discounter-Kette Plus bietet ein Einfamilienhaus im Rohbau ab 92 000 Euro an. Heizung, Wasserrohre und Wärmedämmung werden auf die Baustelle geliefert. Um den Einbau muss sich der Bauherr selber kümmern. test.de hat in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bremen das Angebot geprüft.
Haus plus Küche plus Solaranalage
Plus bietet das Ausbauhaus des Herstellers Allkaufhaus in vier Produktvarianten an. Für das preiswerteste Modell verlangt der Discounter 92 000 Euro und für das teuerste 118 000 Euro. Plus lockt mit der Verheißung, Küche und Solaranlage für die Bereitung von Warmwasser ohne Mehrkosten mitzuliefern. Montieren muss der Käufer beides aber in Eigenleistung oder einen Extra-Auftrag erteilen.
Außer Rohbau alles selber machen
Ausbauhaus heißt, die Baufirma stellt nicht viel mehr als den Rohbau hin. Beim Einbau von Fußboden, Heizung, kompletter Elektroanlage oder Wärmedämmung muss der Bauherr selbst Hand anlegen oder zusätzlich bezahlen. Wohl kaum ein Käufer des Allkaufhauses bei Plus ist ein Spezialist für alle Gewerke. Also muss er viel tiefer in seinen Geldbeutel greifen, als er auf den ersten Blick vermutet.
Die Gründung kostet und kostet
Auch den Bauplatz muss der Käufer des Plus-Hauses allein baureif machen. Der Bauherr muss sich zwischen einem Keller und einer Bodenplatte entscheiden. Beauftragt er für das Fundament den Haushersteller, bezahlt er für das günstigste Haus (110,5 m² Wohnfläche) zusätzlich für die Bodenplatte 7 800 Euro oder 17 800 Euro für den Keller. Allerdings fehlen in der Baubeschreibung für die Gründung im Plus-Angebot die Vorbereitungs- und Erdarbeiten. Ohne sie geht kein Fundament. Hier kommen weitere Kosten auf den Bauherren zu.
Tipp: Wenn Sie sich alle Arbeiten selbst oder Ihren Freunden zutrauen. Sollten sie ausgeprägte handwerkliche Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringen. Sie müssen wissen, wie man Fundamente baut, Elektro-, Heizungs- und Wasserinstallationen legt, wie Estrich- und Trockenbauarbeiten gehen. Dann brauchen Sie noch Zeit. Neben einem Job sind diese umfangreichen Eigenleistungen praktisch nicht zu schaffen.
Bodengutachten kommt zu spät
Vor Vertragsunterzeichnung empfiehlt test.de Hausbauern eine Baugrunduntersuchung. Diese gibt Auskunft, ob geologische Besonderheiten umfangreiche und teure Vorbereitungsarbeiten erzwingen. Lässt der Bauherr aber die Bodenplatte oder den Keller von Allkaufhaus erstellen, lässt die Firma erst nach Unterschrift unter den Vertrag ein Baugrundgutachten einholen. Denn das Ergebnis könnten Mehrkosten sein. Diese muss der Bauherr aber im Vorfeld kennen, damit er sie in seine Finanzierungsplanung einfließen lässt.
Ausbaupakete wie Überraschungseier
Aus der Baubeschreibung erfährt der Bauherr normalerweise sämtliche angebotenen Leistungen, etwa welche Fenster, Türen, Fließen, Bodenbeläge, Sanitär- und Elektroausstattung zur Auswahl stehen, wer der Hersteller ist und welche Materialien verwendet werden. Nicht so in der vorgelegten Beschreibung von Plus. Sie ist so allgemein gehalten, dass der Bauherr wie bei einem Überraschungsei gespannt sein darf, was er geliefert bekommt. Selbst bei der Heizungsanlage ist kein Hersteller genannt und das Modell des Brenners ein Geheimnis.
Tipp: Wollen Sie wissen, welche Bauteile zum Haus geliefert werden, sollten Sie sich noch vor Vertragsschluss in einer Ausstellung des Unternehmens genau umsehen. So können Sie im vorhinein klären, welche Teile und Geräte Sie erhalten. Für Ihre Klarheit sollten Sie alle Zusagen und Festlegungen im Vertrag festhalten.
Keine Garantie
Für alle Arbeiten, die der Bauherr in Eigenleistungen erbringt, hat er dem Hersteller gegenüber keinerlei Gewährleistungsanspruch. Ein Einfamilienhaus ist so komplex, dass kleine Mängel schnell zu erheblichen Schäden führen können. So ist es etwa allein dem Bauherrn überlassen, beim Trockenausbau Dampfbrems- und Luftdichtigkeitsfolien zu installieren. Eine falsche Montage kann auch noch Jahre später zu erheblichen Schäden an der Substanz des Gebäudes führen, die nur mit erheblichem Aufwand zu beheben sind. Gleiches gilt auch für Fehler beim Verlegen der Wasserrohre.
Klausel nicht zulässig
Der Hersteller verpflichtet den Bauherren, seine Ansprüche auf Auszahlung aus dem Finanzierungsdarlehen an das Bauunternehmen abzutreten. Dem Kunden ist damit jede Möglichkeit genommen, Zahlungen wegen Mängeln zunächst zurückzuhalten. Das Recht hat er aber. Die Vertragsklausel erlaubt es dem Unternehmer gegen den Willen des Bauherren Geld von der finanzierenden Bank abzurufen. Dies ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 309 Nr. 2 unzulässig.
Bauherr muss schon vor Fertigstellung bezahlen
Der Bauherr soll laut Vertrag das Haus abnehmen und bezahlen auch wenn die Außenwände noch nicht verputzt sind und die Treppe noch fehlt. Für den fehlenden Außenputz darf der Bauherr 1 500 Euro zurückbehalten. Die Klausel der vorverlegten Abnahme ist ungültig. Der Unternehmer ist nach Werkvertragsrecht zur Vorleistung verpflichtet.
Finanzierung: BHW gibt keine Auskunft
Das im Internet gerechnete Finanzierungsbeispiel beruht auf einem BHW Baudarlehen und auf dem Kfw-Darlehen „Kfw-Wohneigentum“. Die monatliche Rate beträgt 690 Euro für den Bauherren. Die Kreditsumme beträgt 145 000 Euro. Die Zinsbindung endet für beide Kredite nach zehn Jahren. Das BHW Baudarlehen soll zwar durch einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 100 000 Euro abgelöst werden. Das ist aber wegen der geringen Bausparrate nach zehn Jahren längst nicht möglich, da der Bauherr zu diesem Zeitpunkt nur gut 11 500 Euro angespart hat. Der Bausparer kann daher allenfalls eine kleine Teilbausparsumme in Anspruch nehmen. Wie es im Finanzierungsbeispiel nach Ablauf der Zinsbindung weitergehen soll, darüber wollte die BHW test.de keine Auskunft geben. Einen Anspar- und Tilgungsplan für den Bausparvertrag stellte die BHW test.de jedoch nicht zur Verfügung.
Zinserhöhung und Tilgung vergessen
Das Zinserhöhungsrisiko ist bei diesem Finanzierungsvorschlag hoch. Noch etwa 90 Prozent der ursprünglichen Schulden lasten da noch auf den Schultern des Bauherren. Für das Kfw-Darlehen ist nur die Anfangsbelastung während der ersten tilgungsfreien Jahre angegeben. Durch die ab dem 6. Jahr eintretende Tilgung erhöht sich die monatliche Belastung um mehr als 50 Euro im Monat. Nach zehn Jahren droht eine hohe Zusatzbelastung, wenn der Zinssatz auf 7 Prozent steigen sollte.
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