Die Hauptversammlungssaison hat begonnen. Anlegerinnen und Anleger mit Aktien und Fonds freuen sich über Dividendenzahlungen. An den Events teilnehmen und abstimmen kann nur, wer Aktien hält.
Anmeldung zur Hauptversammlung bei manchen Banken kostenpflichtig
Wer zur Hauptversammlung gehen will, muss sich vorher anmelden. Besitzt er Namensaktien (zum Beispiel BASF, Telekom, Siemens), schickt die Aktiengesellschaft ihm das Formular zu. Hat er Inhaberaktien (etwa BMW, RWE), schreibt die Bank ihn an. Bei den meisten Banken kostet die Anmeldung nichts, andere verlangen Gebühren. Kostenpflichtig ist die Anmeldung nach unseren Recherchen unter bundesweiten Filialbanken und bekannten Direktbanken nur bei folgenden Anbietern: Onvista Bank 5 Euro, Flatex 5,90 Euro und Genobroker 10 Euro.
Stimmrechtsvertretung ist möglich
Aktienbesitzer, die nicht selbst zur Hauptversammlung (HV) gehen, können ihr Stimmrecht übertragen – an die depotführende Bank oder einen Anlegerschutzverein wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (dsw-info.de), die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (sdk.org) oder die Kritischen Aktionäre (kritischeaktionaere.de). Auch eine Privatperson mit Vollmacht kann die HV besuchen. Dazu füllen Aktionäre die Formulare aus, die sie von der Bank oder dem Unternehmen erhalten haben („Anmeldung zur Hauptversammlung“). Wichtig sind die Anmeldefristen. Wer eine Eintrittskarte hat, kann die Teilnahme spontan übertragen, indem er das Ticket zusammen mit einer schriftlichen Vollmacht weitergibt. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten dürfen auf der HV reden, müssen das im Vorfeld aber anmelden und werden dann aufgerufen. Fondsbesitzer werden von der Fondsgesellschaft vertreten.