Haupt­versamm­lung Die Grund­regeln für die Aktionärs­versamm­lung

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Die Haupt­versamm­lungs­saison hat begonnen. Anle­gerinnen und Anleger mit Aktien und Fonds freuen sich über Dividendenzah­lungen. An den Events teilnehmen und abstimmen kann nur, wer Aktien hält.

Anmeldung zur Haupt­versamm­lung bei manchen Banken kosten­pflichtig

Wer zur Haupt­versamm­lung gehen will, muss sich vorher anmelden. Besitzt er Namens­aktien (zum Beispiel BASF, Telekom, Siemens), schickt die Aktiengesell­schaft ihm das Formular zu. Hat er Inhaber­aktien (etwa BMW, RWE), schreibt die Bank ihn an. Bei den meisten Banken kostet die Anmeldung nichts, andere verlangen Gebühren. Kosten­pflichtig ist die Anmeldung nach unseren Recherchen unter bundes­weiten Filial­banken und bekannten Direkt­banken nur bei folgenden Anbietern: Onvista Bank 5 Euro, Flatex 5,90 Euro und Genobroker 10 Euro.

Stimm­rechts­vertretung ist möglich

Aktien­besitzer, die nicht selbst zur Haupt­versamm­lung (HV) gehen, können ihr Stimm­recht über­tragen – an die depotführende Bank oder einen Anleger­schutz­ver­ein wie die Deutsche Schutz­ver­einigung für Wert­papier­besitz (dsw-info.de), die Schutz­gemeinschaft der Kapital­anleger (sdk.org) oder die Kritischen Aktionäre (kritischeaktionaere.de). Auch eine Privatperson mit Voll­macht kann die HV besuchen. Dazu füllen Aktionäre die Formulare aus, die sie von der Bank oder dem Unternehmen erhalten haben („Anmeldung zur Haupt­versamm­lung“). Wichtig sind die Anmelde­fristen. Wer eine Eintritts­karte hat, kann die Teil­nahme spontan über­tragen, indem er das Ticket zusammen mit einer schriftlichen Voll­macht weitergibt. Aktionäre oder ihre Bevoll­mächtigten dürfen auf der HV reden, müssen das im Vorfeld aber anmelden und werden dann aufgerufen. Fonds­besitzer werden von der Fonds­gesell­schaft vertreten.

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