Hartz-IV-Empfänger müssen nicht vorzeitig in Altersrente gehen, wenn das Jobcenter nicht einmal die zu erwartende Rente ermittelt hat. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden (Az. S 28 AS 567/14 ER). Damit gaben die Richter einer 64-jährigen Frau recht, die nicht vorzeitig mit Abschlag in Rente gehen wollte.