Laut Bundessozialgericht kann eine Hundehaftpflichtversicherung bei Hartz-IV-Aufstockern nicht vom Einkommen abgezogen werden, damit diese höhere Hartz-IV-Leistungen bekommen (Az. B 14 AS 10/16 R). Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann dagegen abgezogen werden.
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