Weil Lindt einen in Goldfolie verpackten Schokobären mit roter Schleife verkauft, klagte Fruchtgummiproduzent Haribo gegen den Schokoladenhersteller: Der Lindt-Teddy verletze die Markenrechte von Haribos „Goldbären“. Die Klage ging bereits durch mehrere Instanzen, bis der Bundesgerichtshof im September entschied: Es bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen dem Schokoteddy und dem Gummibären. Die Rechte an der Wort- und Bildmarke Goldbär würden durch den dreidimensionalen Schokoladenbären nicht verletzt. Der Zoff zwischen Lindt und Haribo war nicht der erste Rechtsstreit um in Goldfolie gehüllte Süßigkeiten. 2011 musste sich Lindt dem Schokoladenhersteller Riegelein geschlagen geben. Der verkauft einen Schokohasen in Goldpapier mit aufgedruckter brauner Schleife. Zum Goldhasen von Lindt mit rotem Halsband und Glöckchen bestünde keine Verwechslungsgefahr, urteilten die Richter.