Mobilfunkanbieter dürfen keine Gebühr dafür erheben, dass Kunden ihren Handytarif nicht ausnutzen. Das entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (Az. 2 U 5/17).
Der Dienstleister Mobilcom-Debitel hatte von seinen Kunden zusätzlich zur Grundgebühr in einem Telefonvertrag mit der Bezeichnung Vario 50/Vario 50 SMS T-Mobile eine monatlich Strafgebühr von 4,95 Euro verlangt, wenn sie über drei Monate weder SMS versendeten noch jemanden angerufen.
Obwohl der Anbieter bereits von der Verbraucherzentrale Bundesverband abgemahnt worden war, erhob er die Gebühr weiterhin, um die Kosten des Tarifs zu decken. Die Richter bewerteten das zusätzliche Entgelt als rechtswidrig. Unternehmen dürfen ihre Kunden nicht dafür zur Kasse bitten, dass sie eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung nicht beanspruchen. Der Gewinn aus der Strafgebühr von 419 000 Euro plus Zinsen fließt nun an den Bundeshaushalt.