Flatrate oder minutenweise Abrechnung – in diesem Punkt wissen die meisten Kunden genau Bescheid. Doch wenn es um die Laufzeit ihrer Handy- oder Festnetzverträge, Downloadgeschwindigkeiten oder Tarifoptionen geht, blickt kaum noch jemand durch. Das soll sich jetzt ändern. Am 1. Juni 2017 tritt die Telekommunikations-Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur in Kraft.
Telekommunikations-Transparenzverordnung
Hinter dem Wortungetüm verbergen sich Leitlinien, die Verbrauchern helfen sollen, Angebote zu vergleichen und Verträge zu kündigen. Das Regelwerk wurde im Dezember 2016 vom Bundestag beschlossen. Die Verordnung ist im Bereich Mobilfunk für Laufzeit- und Prepaidverträge verbindlich. Auch Festnetzanschlüsse und sogenannte Hybridangebote mit Telefonie und Internet fallen darunter.
Formular ist Pflicht
Die wichtigste Neuerung: Kunden wird jetzt bei Vertragsabschluss ein Formblatt ausgehändigt, auf dem Details übersichtlich aufgelistet sind (siehe Grafik). Niemand soll mehr das Kleingedruckte durcharbeiten müssen, um wichtige Informationen zu finden
Kostenlose Breitbandmessung der Bundesnetzagentur
Apropos Geschwindigkeit: Seit Herbst 2015 können Verbraucher ihre Internet- und Handyanschlüsse durch eine kostenlose Breitbandmessung der Bundesnetzagentur überprüfen. Bei Festnetzanschlüssen geht das über die Internetseite breitbandmessung.de, Mobilfunkkunden können die Breitbandmessung-App umsonst runterladen. Ergebnisse lassen sich elektronisch speichern. Auf Anbieter wächst so der Druck, versprochene Geschwindigkeiten tatsächlich zu liefern.
Was gilt für laufende Verträge?
Kunden mit laufenden Verträgen profitieren erst ab Dezember 2017 – von der zweiten Stufe der neuen Verordnung. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle monatlichen Rechnungen wichtige Informationen wie Details zu Kündigungsfristen enthalten.
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@hier-onkel: Auch die Informationen zur Kündigung müssen auf dem Formblatt stehen. Die neue Telekommunikationstransparenzverordnung können Interessierte unter folgendem Link nachlesen. http://www.cr-online.de/bgbl116s2977.pdf (PH)
Müssen im Formblatt bzw. den Rechnungen neben den Kündigungsfristen auch die Kündigungswege und -adressen genannt werden? Das wäre ein echter Fortschritt, denn viele Anbieter verstecken diese Infos oder geben sie gar nicht bekannt. Dann kann man nur mutmaßen, an welche Tochter- oder Muttergesellschaft eine Kündigung zu richten ist, und unter welcher der vielen Adressen, die man so findet.