Handy­vertrag Kunden müssen besser informiert werden

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Flatrate oder minuten­weise Abrechnung – in diesem Punkt wissen die meisten Kunden genau Bescheid. Doch wenn es um die Lauf­zeit ihrer Handy- oder Fest­netz­verträge, Download­geschwindig­keiten oder Tarif­optionen geht, blickt kaum noch jemand durch. Das soll sich jetzt ändern. Am 1. Juni 2017 tritt die Tele­kommunikations-Trans­parenz­ver­ordnung der Bundes­netz­agentur in Kraft.

Tele­kommunikations-Trans­parenz­ver­ordnung

Hinter dem Wort­ungetüm verbergen sich Leit­linien, die Verbrauchern helfen sollen, Angebote zu vergleichen und Verträge zu kündigen. Das Regel­werk wurde im Dezember 2016 vom Bundes­tag beschlossen. Die Verordnung ist im Bereich Mobil­funk für Lauf­zeit- und Prepaid­verträge verbindlich. Auch Fest­netz­anschlüsse und sogenannte Hybrid­angebote mit Telefonie und Internet fallen darunter.

Formular ist Pflicht

Die wichtigste Neuerung: Kunden wird jetzt bei Vertrags­abschluss ein Form­blatt ausgehändigt, auf dem Details über­sicht­lich aufgelistet sind (siehe Grafik). Niemand soll mehr das Klein­gedruckte durch­arbeiten müssen, um wichtige Informationen zu finden

Kostenlose Breitband­messung der Bundes­netz­agentur

Apro­pos Geschwindig­keit: Seit Herbst 2015 können Verbraucher ihre Internet- und Handy­anschlüsse durch eine kostenlose Breitband­messung der Bundes­netz­agentur über­prüfen. Bei Fest­netz­anschlüssen geht das über die Internetseite breitbandmessung.de, Mobil­funk­kunden können die Breitband­messung-App umsonst runter­laden. Ergeb­nisse lassen sich elektronisch speichern. Auf Anbieter wächst so der Druck, versprochene Geschwindig­keiten tatsäch­lich zu liefern.

Was gilt für laufende Verträge?

Kunden mit laufenden Verträgen profitieren erst ab Dezember 2017 – von der zweiten Stufe der neuen Verordnung. Ab diesem Zeit­punkt müssen alle monatlichen Rechnungen wichtige Informationen wie Details zu Kündigungs­fristen enthalten.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 07.06.2017 um 10:09 Uhr
Kündigung

@hier-onkel: Auch die Informationen zur Kündigung müssen auf dem Formblatt stehen. Die neue Telekommunikationstransparenzverordnung können Interessierte unter folgendem Link nachlesen. http://www.cr-online.de/bgbl116s2977.pdf (PH)

hier-onkel am 31.05.2017 um 21:46 Uhr
Kündigung

Müssen im Formblatt bzw. den Rechnungen neben den Kündigungsfristen auch die Kündigungswege und -adressen genannt werden? Das wäre ein echter Fortschritt, denn viele Anbieter verstecken diese Infos oder geben sie gar nicht bekannt. Dann kann man nur mutmaßen, an welche Tochter- oder Muttergesellschaft eine Kündigung zu richten ist, und unter welcher der vielen Adressen, die man so findet.