Wer seinen Handyvertrag kündigt, muss das nicht persönlich beim Anbieter tun. Es reicht, dies den neuen Provider erledigen zu lassen. Dafür haben Telekommunikationsfirmen in der Regel ein Formular. Damit kann der Neukunde sie bevollmächtigen, seinen bisherigen Vertrag beim Altanbieter zu kündigen und die Rufnummer mitzunehmen.
Dennoch erklärten Vodafone-Mitarbeiter einigen Kunden, sie müssten die Kündigung selbst schreiben.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte das Unternehmen Vodafone nun dazu, diese Behauptung zu unterlassen (Az. I-2 U4/15). „Kunden können den neuen Anbieter mit der Kündigung beauftragen“, stellt Juristin Miriam Rusch-Rodosthenous von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klar.
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