
Ein Smartphone ist praktisch, chic – und häufig auch ziemlich wertvoll. Es zu versichern, liegt für viele Handybesitzer auf der Hand. Verkäufer von Elektrogeräten wie Media Markt, Saturn und Amazon bieten entsprechende Policen an, die das Handy gegen Schäden durch Herunterfallen, Feuchtigkeit oder Diebstahl versichern. Der Schnelltest zeigt, ob solche Policen eine gute Wahl sind.
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Versicherungsschutz für Schussel
Ein Handy wie das neue iPhone 6 kostet leicht 800 Euro das Iphone 6 im Test. Wenn es runterfällt oder geklaut wird, ist der Schaden groß. Der Gedanke liegt nahe, beim Gerätekauf im Elektromarkt gleich noch eine Versicherung abzuschließen. Der Schnelltest aber zeigt: Die Policen, wie es sie bei Media Markt, Saturn und Amazon gibt, bieten weniger, als viele Kunden erwarten – und sie kosten viel.
Üppige Preise für „Plusschutz“ und „Geräteschutz“
Media Markt und Saturn verkaufen den „Plusschutz“. Dahinter steckt die Allianz als Versicherer. Wer sich ein iPhone 6 im Wert von 800 Euro leistet, zahlt für die Handyversicherung inklusive Diebstahlsschutz 200 Euro. Das Handy ist damit zwei Jahre ab Kauf versichert. Amazon vertreibt den „Geräteschutz“ des Versicherers Ergo. Für ein 800-Euro-Handy kostet ein Zweijahresvertrag mit Diebstahlsschutz 99,99 Euro.
Was die Versicherungen zahlen
Die Versicherer übernehmen die Reparatur, wenn das Handy zum Beispiel bei einem Sturz zu Bruch geht. Auch Schäden durch Sand oder Feuchtigkeit sind versichert. Beide Versicherer behalten sich aber eine Kürzung vor, wenn der Kunde den Schaden „grob fahrlässig“ verursacht hat. Statt einer Reparatur kann der Kunde bei der Allianz auch ein Ersatzgerät bekommen – allerdings nur eins, das dem alten entspricht. Geht also zum Beispiel ein versichertes iPhone 5 kaputt das iPhone 5 im Test, erhält der Kunde nur ein ähnliches Austauschgerät, nicht etwa das neue iPhone 6. Auch Ergo behält sich vor, dem Kunden ein „gleichwertiges“ Ersatzgerät zu geben, wenn das alte nicht mehr repariert werden kann.
Diebstahlsschutz nur in eng begrenzten Fällen
Nach einem Diebstahl gibt es von der Ergo kein Ersatzgerät, sondern den Zeitwert des Geräts in bar. Wird ein 800-Euro-Handy im zweiten Jahr gestohlen, bekommt der Kunde noch 640 Euro. Bei der Allianz gibt es im Falle eines Diebstahls ein gleichwertiges Ersatzgerät. Beide Versicherer leisten aber nur, wenn das Gerät aus einem verschlossenen Raum gestohlen wurde. Unterwegs ist der Besitzer nur versichert, wenn er sein Handy bei sich führt. Er darf es nicht unbeaufsichtigt in einer Tasche ablegen oder in der Jacke an der Garderobe abgeben. Wie streng die Handyversicherer bei Diebstahl sind, bekam im Jahr 2011 ein Wiesbadener Schüler zu spüren, der bei Media Markt den „Plusschutz“ abgeschlossen hatte. Der Schüler hatte sein Handy während des Sportunterrichts in seinem Rucksack gelassen. Die Umkleidekabine war allerdings nicht verschlossen. Das Handy wurde gestohlen und die Versicherung berief sich auf die Ausschlussklausel im Versicherungsvertrag. Der Schüler klagte und verlor vor dem Amtsgericht Wiesbaden Der Fall: „Plus Garantie“ von Media Markt nützte nichts.
Neu: Versicherer hinter „Plusschutz“ heißt Allianz
Bislang verkauften Media Markt und Saturn Policen des britischen Versicherers Domestic & General. Seit dem 1. September 2014 arbeitet der Elektronikmarkt mit der Allianz aus München zusammen. Inhaltlich hat sich der Plusschutz etwas verbessert. Kunden haben nun bei Diebstahl zum Beispiel keinen Selbstbehalt in Höhe von 20 Prozent des Handykaufpreises mehr zu zahlen. Und Kunden können auch nicht mehr mit einer Entschädigung in Höhe des Zeitwerts abgespeist werden. Sie erhalten auf Wunsch ein „gleichwertiges“ Ersatzgerät. An den grundsätzlichen Hürden bei Diebstahl hat sich aber auch beim Plusschutz von der Allianz nichts geändert: Wer das Handy irgendwo ablegt und auch nur kurz aus den Augen lässt, riskiert seinen Versicherungsschutz.
Schutz über andere Versicherungen
Handybesitzer mit einer Hausratversicherung besitzen bereits ein bisschen Diebstahlsschutz zum Test Hausratversicherung. Wird bei ihnen zu Haus eingebrochen und das Handy gestohlen, muss die Versicherungen den Neuwert des Geräts zahlen. Das gilt auch, wenn sie Opfer eines Raubs werden, ihnen das Gerät also mit Gewalt entwendet wird. Wer sein eigenes Gerät herunterfallen lässt, ist zwar nicht über die eigene Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Denn diese zahlt nur die Schäden, die der Versicherte bei anderen anrichtet. Ist aber eine andere haftpflichtversicherte Person schuld an dem Schaden, muss dessen Versicherung zahlen. Die Haftpflichtversicherer ersetzen allerdings nicht den Neuwert des Geräts, sondern nur Wert des Handys zum Zeitpunkt der Beschädigung.
Fazit: Handyversicherung weniger wichtig
Der Verlust eines Handys bedroht die finanzielle Existenz des Besitzers in aller Regel nicht. Eine Handyversicherung gehört deshalb nicht zu den wichtigen Versicherungen – wie eine Privathaftpflichtversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer die Versicherung dennoch abschließt, muss damit rechnen, dass die Versicherung nicht zahlt oder nur teilweise leistet, weil der Kunde nicht vorsichtig genug mit dem Gerät umgegangen ist.
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