Hand­yrechnung Kostenschock nach Hand­ydiebstahl

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Hand­yrechnung - Kostenschock nach Hand­ydiebstahl

Die Telekom Deutsch­land verliert einen Prozess gegen eine Kundin, deren Handy gestohlen worden war. Die Diebe hatten das iPhone nach dem Diebstahl 12 Stunden lang am Stück genutzt und Telefon­kosten in Höhe von rund 7 600 Euro produziert. Doch die Telekom-Kundin muss nicht zahlen, entschied das Land­gericht Berlin.

Diebe stehlen nagelneues iPhone

Das Jahr 2010 ging für eine Telekom-Kundin nicht gut los. Im Januar wurde der Berlinerin ein neues Smartphone gestohlen, dass sie kurz zuvor in einem Einkaufs­zentrum gekauft hatte. Das Handy und die Unterlagen zum neuen Handy­vertrag trug sie in einer ihrer zahlreichen Einkaufs­tüten nach Hause. Doch zum Telefonieren kam die Frau nie. Auf dem Weg nach Hause wurde ihr die Tüte samt Smartphone gestohlen. Sie selbst hatte noch nicht einmal die SIM-Karte einge­setzt.

In kurzer Zeit Telefon­kosten von 7 600 Euro

Die Diebe akti­vierten das Handy und produzierten in der Nacht nach dem Diebstahl zwischen 3.42 Uhr früh und 16.12 Uhr Telefon­kosten in Höhe von 7 600 Euro. Laut Einzel­verbindungs­nach­weis riefen die Diebe aus dem tsche­chischen Netz im Nicht-EU-Ausland an. Es kam zum Prozess zwischen der Telekom und ihrer Kundin. Die Telekom bestand auf die Bezahlung eines Groß­teils der Telefon­kosten in Höhe von 6 400 Euro.

Neue Betrugs­masche?

Der Berliner Rechts­anwalt der Telekom-Kundin, Thomas Holl­weck, vermutet hinter dem Telefon-Marathon der Diebe eine neue Betrugs­masche: „Es besteht hier der Verdacht, dass gestohlene Handys gezielt dafür miss­braucht werden, kosten­pflichtige Service­rufnummern anzu­wählen, die einen Verbindungs­preis von mehreren Euro pro Minute aufweisen. Es ist davon auszugehen, dass vorab derartige Rufnummern frei­geschaltet werden, nur zu dem Zweck, dass die Diebe diese dann mit entwendeten Smartphones anrufen können. Die dabei generierten Gebühren sollen vermutlich von dem jeweiligen Mobil­funkanbieter des Bestohlenen bezahlt werden, und die Rechnung erhält dann der Mobil­funk­kunde. Dies, ohne dass er für den Verbindungs­aufbau verantwort­lich ist.“ Mit anderen Worten: Das ganze könnte eine große Masche sein, die den Betreibern der teuren Telefon­nummern die Taschen füllen soll.

Land­gericht Berlin reicht Einzel­verbindungs­nach­weis nicht

Das Land­gericht Berlin wies die Klage der Telekom im November 2012 jedoch ab. Die Telekom habe vor Gericht nicht ausreichend dargelegt, dass und wie es zu den Telefon­kosten gekommen war. Bloß den Einzel­verbindungs­nach­weis aus Papier vorzulegen, reiche nicht, so das Gericht. Für die Telekom-Kundin sprach außerdem der extrem ungewöhnliche Umstand, dass die extrem hohe Summe in weniger als 24 Stunden zusammentelefoniert worden war. Da die Telekom ihre Forderung nicht ausreichend belegen konnte, verlor sie den Prozess (Az. 9 O 177/12). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechts­kräftig. Die Telekom kann noch Rechts­mittel einlegen.

Aussagekraft eines Einzel­verbindungs­nach­weises umstritten

Anders als das Land­gericht Berlin gibt es allerdings auch Gerichte, die einen Einzel­verbindungs­nach­weis als sogenannten Anscheins­beweis gegen den Telefon­kunden werten. Das Gericht geht dann davon aus, dass die im Einzel­verbindungs­nach­weis genannten Telefon­verbindungen tatsäch­lich statt­gefunden haben. Die Telefon­kunden haben anschließend den schwarzen Peter. Mit der schlichten Behauptung, die umstrittenen Telefonate nicht getätigt zu haben, kommen sie nicht aus der Haftungs­falle. Im Fall eines gestohlenen Handys müsste der Kunde mehr liefern – und zum Beispiel die Umstände des Diebstahls darlegen und nach­weisen, dass die fraglichen Telefonate nach dem Diebstahl statt­fanden.

Bei Diebstahl sofort SIM-Karte sperren lassen

Um für die Telefon­kosten nach einem Diebstahl nicht zur Verantwortung gezogen zu werden, ist es für Telefon­besitzer sehr wichtig, die SIM-Karte sofort sperren zu lassen. Die iPhone-Kundin hatte die SIM-Karte einen Tag nach dem Diebstahl um 14 Uhr sperren lassen. Das kann im Einzel­fall zu spät sein. Nach Ansicht von Rechts­anwalt Thomas Holl­weck war es unter den besonderen Umständen dieses Falls aber noch recht­zeitig. Denn mit dem iPhone in der Einkaufs­tüte waren der Kundin auch die Vertrags­unterlagen samt Kunden- und Mobil­funk­nummer gestohlen worden. Erst am Tag nach dem Diebstahl konnte sie den Telekom-Shop aufsuchen, wo sie einge­kauft hatte, ihre Vertrags­details in Erfahrung bringen und die Sperrung der SIM-Karte beantragen.

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