Hand­ynut­zung im Auto Tippen auf dem Display erlaubt?

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Auto­fahrer dürfen kein Handy halten, aber darauf tippen – sofern es in einer Halterung steckt. Der Anwalt und frühere Richter am Ober­landes­gericht Detlef Burhoff erläutert im Gespräch mit test.de die Rege­lungen zum Handy­verbot beim Fahren.

Eine Frage der Halterung

Ein Auto­fahrer darf ein Handy während der Fahrt nicht in die Hand nehmen. Sonst drohen ihm 60 Euro Bußgeld und mindestens ein Punkt in Flens­burg. Was aber gilt, wenn das Telefon in einer Halterung steckt? Darf der Fahrer das Display dann während der Fahrt bedienen?

Burhoff: Ja, das darf er. Paragraf 23 der Straßenverkehrs­ordnung verbietet die Nutzung eines Mobiltelefons ausdrück­lich, wenn es dafür aufgenommen oder gehalten werden muss. Das trifft meines Erachtens also nicht auf die Hand­ynut­zung zu, wenn das Gerät in einer Halteschale auf dem Armaturenbrett steht.

Umstrittener Paragraf 23

Gibt es Urteile zu dieser Frage?

Burhoff: Bislang nicht. Aber das Amts­gericht Heilbronn hat 2007 mal einen Auto­fahrer verurteilt, der sein Mobiltelefon im Fahr­zeug in eine Schale gesteckt und damit über ein Earset, also Mini-Kopf­hörer mit Mikrofon, telefoniert hatte. Um besser hören zu können, hatte der Auto­fahrer mit seiner rechten Hand das Earset an sein Ohr gedrückt. Das Amts­gericht sah den Tatbestand von Paragraf 23 als erfüllt an. Das Ober­landes­gericht Stutt­gart hob die Entscheidung aber wieder auf. Eben weil der Auto­fahrer das Handy ja nicht in den Händen gehalten, sondern nur das Earset ans Ohr gedrückt hatte.

Ständiges Tippen ist nicht erlaubt

Kann ein Auto­fahrer also bedenkenlos auf dem Display seines Handys herum­tippen, solange es in der Halterung liegt?

Burhoff: Nein, das kann er nicht. Denn ist der Fahrer durch das Tippen abge­lenkt und kommt es dadurch zu einem Unfall mit Verletzten, macht er sich womöglich einer fahr­lässigen Körperverletzung schuldig. Schlimms­tenfalls muss er sich sogar wegen fahr­lässiger Tötung verantworten.

Technik ist dem Gesetz­geber voraus

Wer während der Fahrt eine Navi-App bedient, ist doch mindestens so abge­lenkt wie ein Fahrer mit Telefon in der Hand. Ist das Handy­verbot in Paragraf 23 der Straßenverkehrs­ordnung da noch zeitgemäß?

Burhoff: Die Vorschrift ist mal wieder ein Beweis dafür, dass die Technik dem Gesetz­geber meilenweit voraus ist. Als das Gesetz im Jahr 2000 in Kraft trat, waren Handys ausschließ­lich zum Telefonieren da. Heute dienen sie auch als Computer, Video­thek oder Musiktruhe. Das hat der Gesetz­geber im Jahr 2000 wohl nicht voraus­sehen können. Es ist geplant, dass das Handy­verbot irgend­wann einmal ausgeweitet wird. Wann das kommen wird, steht aber noch nicht fest.

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Gelöschter Nutzer am 12.05.2015 um 13:04 Uhr
@Wulle2013

Könnten sie bitte einmal ausführen, warum mein Beitrag ein Beleg dafür sein soll, es nicht dem Einzelnen zu überlassen?

Wulle2013 am 11.05.2015 um 17:46 Uhr
@remember_carthage

Ihr Beitrag ist ein Beleg dafür, dass man es nicht dem Einzelnen überlassen kann. Und Darmwinde sind sogar sehr nötig. Sie würden sonst ganz schnell platzen.

Gelöschter Nutzer am 11.05.2015 um 09:48 Uhr
Absurd

Und wieder einmal wird hier die gesamte Absurdität solcher Regelungen deutlich. Aber allein schon die Tatsache, dass sich offenbar mindestens zwei (bei Zurücküberweisung sogar drei) Gerichte mit der Frage befassen mussten, ob jemand ein Earset ans Ohr drücken darf, sollte eigentlich jeden Abgeordneten, der für dieses Gesetz gestimmt hat, zum sofortigen Rücktritt bewegen. War jemand unaufmerksam - warum auch immer - muss er für die Unfallfolgen (so es denn einen gab) haften. Einfach, klar und verständlich. Eine darüber hinausgehende gesetzliche Regelung ist unnötig wie ein Darmwind.