Roaming

So surfen und telefonieren Sie im Ausland

9
Roaming - Anleitung – Roaming ausschalten

Flexibel. Egal, ob am Strand oder in der Groß­stadt: Mobiles Surfen ist für Reisende ins EU-Ausland heute kein finanzielles Risiko mehr. © Adobe Stock / LStockStudio

Früher Kostenfalle, heute kein Problem: Surfen, simsen und telefonieren im EU-Ausland ist seit 2017 zum Inlands­tarif möglich. In anderen Ländern ist Vorsicht geboten.

Telefonieren wie zu Hause

„Roam like at home“ heißt ein bekannter Slogan der Mobil­funkanbieter. Telefonieren, Simsen und Surfen kostet demnach im EU-Ausland grund­sätzlich genau so viel wie zu Hause. Ein Beispiel: Wer als deutscher Mobil­funk­nutzer seinen Urlaub in Spanien verbringt, zahlt für alle Telefonate in deutsche und spanische Netze so viel, wie es in seinem Vertrag für Heimatgespräche vereinbart wurde. Für Gespräche ins EU-Ausland – etwa um vor dem Urlaub im Hotel vor Ort anzu­rufen – werden dagegen Extra-Gebühren fällig. Die Höchst­werte dafür wurden im Mai 2019 aber gedeckelt.

Roaming-Verordnung verlängert

An das „kostenlose“ Roaming im EU-Ausland haben sich viele Urlauber seit der Einführung im Jahr 2017 inzwischen gewöhnt. Nun wurde die zugrunde liegende Roaming-Verordnung der EU um weitere zehn Jahre verlängert – sie gilt vor­erst bis 2032. Zusätzlich wurde die Verordnung durch einige verbraucherfreundliche Regeln ergänzt: Provider dürfen die Surf­geschwindig­keit beim Roaming zum Beispiel nicht mehr drosseln. Wer also daheim mit schnellem 5G-Internet surft, kann das ab sofort nun auch in Frank­reich, Spanien oder Schweden tun – zumindest, wenn es die Netz­abdeckung hergibt. Außerdem müssen Verbrauche­rinnen und Verbraucher besser über Dienste informiert werden, die im Ausland doch mehr kosten können als daheim, etwa Anrufe bei Kunden­diensten.

Auf Ausnahmen achten

Außer in sämtlichen EU-Mitglied­staaten gelten die EU-Roaming-Rege­lungen auch für Liechten­stein, Norwegen und Island. Eine gute Nach­richt: Besucher aus Deutsch­land müssen sich trotz des voll­zogenen Brexits in Groß­britannien nicht auf zusätzliche Roaming-Gebühren einstellen. Die großen Mobil­funkanbieter 1&1, Vodafone, Telefónica (O2) und Telekom hatten schon vorher bekannt gegeben, dass sich an den bisherigen Konditionen auch nach dem Brexit für ihre Kunden vor­erst nichts ändert.

San Marino, Andorra, die Isle of Man, die Kanal­inseln, Gibraltar, die Vatikan­stadt und Über­seegebiete in der Karibik fallen nicht unter die EU-Roaming-Verordnung. Einige Anbieter ordnen diese Gebiete trotzdem der EU-Länder­liste zu und gewähren güns­tige Konditionen. Reisende sollten sich vorab bei ihrem Mobil­funkanbieter dazu erkundigen. Definitiv nicht unter die EU-Roaming-Verordnung fallen die Schweiz und die Türkei und die Mobilfunknetze von Schiffen und Flugzeugen.

Tipp: Wenn Sie komplett auf Nummer sicher gehen wollen, deaktivieren Sie die Roaming-Funk­tion Ihres Smartphones. Wie das geht, zeigt Ihnen unsere Anleitung Roaming ausschalten.

Anbieter muss vor Kosten warnen

Was passiert, wenn man das Ausschalten der Roaming-Funk­tion außer­halb der EU vergisst, erfuhr der Vorstand eines Vereins. Er fuhr mit dem Vereins­handy mit Flatrate-Vertrag (50 Euro monatlich) nach Kanada. Das Handy wählte sich ins kana­dische Netz ein. Die Roaming­kosten betrugen rund 2 464 Euro. Doch der Verein musste nicht die volle Summe zahlen. Denn die Mobil­funk­firma müsse nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmen per SMS vor den Zusatz­kosten warnen (Amts­gericht München, Az. 113 C 23543/20). Da von Firmen mehr Geschäfts­erfahrung als von Privatleuten erwartet wird, blieben aber immerhin noch rund 553 Euro auf der Rechnung.

O2 verlor vor dem EuGH

Mobil­funkanbieter waren 2017 verpflichtet, ihren Kunden von sich aus die Roaming­gebühren für Telefonate und Daten­nutzung im EU-Ausland zu erlassen. Das hat der Europäische Gerichts­hof (EuGH) 2020 entschieden. Anbieter O2 hatte damals einen Teil seiner Kunden nicht auto­matisch umge­stellt, sondern lediglich im Internet über die Möglich­keit eines Tarifwechsels informiert. Dagegen hatte der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) geklagt. Details zum Urteil finden Sie in unserer Meldung O2 verliert im Roaming-Streit.

Umsetzung anfangs etwas schleppend

Die absolute Sorgenfreiheit garan­tierten die Roaming­regelungen zunächst nicht. Eine Unter­suchung der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2017 zeigte, dass zum Eintritt der Roaming-Neuregelung noch längst nicht alle Mobil­funk­kunden davon profitierten. Nicht alle Mobil­funkanbieter hatten die Regeln auto­matisch umge­setzt. Einige Anbieter beschränkten beispiels­weise die Nutzung von sogenannten Community-Verbindungen im Ausland. Auch bei den Daten­tarifen für das Tablet gab es zum Teil unangenehme Über­raschungen: Nicht alle Kunden konnten ihr gebuchtes Daten­volumen auch im Ausland nutzen.

Tipp: Die besten Tablets finden Sie in der Test-Datenbank Tablets. Das richtige Handy in der Test-Datenbank Smartphones.

Die wichtigsten Tipps

Vertrag. Prüfen Sie in Ihrem Mobil­funk­vertrag vor dem ­Urlaub je nach Urlaubs­land, was Telefonieren und Surfen in diesem Land kosten würde. Das ist nötig, wenn die EU-Roaming-Regeln, nach denen Sie keinerlei Zusatz­kosten haben, dort nicht gelten sollten.

Weitere Optionen. Sollte die Auslands­regelung für Ihr Urlaubs­land in Ihrem Vertrag teuer sein, Einschränkungen enthalten oder wenn Sie planen, Ihr Handy im Urlaub intensiver zu nutzen als sonst, ­prüfen Sie, ob Sie kostengüns­tigere Optionen dazu­buchen können.

Hotspots. Nutzen Sie im Ausland öffent­liche WLan-Hotspots. Vermeiden Sie inner­halb dieser aber Anwendungen wie Online­banking oder Onlineshopping.

9

Mehr zum Thema

9 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Elicec7 am 19.01.2018 um 09:02 Uhr
Kundin bei o2

Guten Tag,
im Juli/August 2017 war ich in Frankreich während der Ferienzeit ... zu Hause.
Mir wurden während des Aufenthaltes o2-Gebühre abgerechnet (und abgebucht), wie im Zeiten vor der Roaming.
Ich habe das leider schleifen lassen und nahm erst gestern mit o2 Kontakt auf.
Mir wurde mitgeteilt, dass ich das "Roamings-Gesetz" nicht zugestimmt hätte, worauf man mich schriftlich aufgefordert hatte (Schreiben ist bei mir nicht angekommen) und dass ich über den 8 Wochen Frist sei (das stimmt allerdings).
Grundsätzlich wusste ich nicht, dass ich ein Gesetz zustimmen muss. Ich lebe bereits über 30 Jahren in Deutschland und höre dies zum ersten Mal. Ich hatte aus der Presse entnommen, dass das Entfallen der Roaminggebühre im Allgemein gültig sei.
Kann jemand bitte Auskunft geben?
Merci
Elicec7

Insomnia am 19.08.2017 um 13:53 Uhr
Trotzdem Gebühren berechnet

Simply (Drillisch) hat mir in den Niederlanden trotzdem Roaming Gebühren berechnet. Begründung: Ich hatte ein EU 100 MB Paket, mit dem ich 100 MB im EU Ausland frei habe. Da ich diesen nicht kündigte wurde die günstigeren EU Regeln nicht angewandt.
O-Ton Kundenhotline: Ich habe damit den Vorteil auch in der Schweiz 100 MB frei zu haben.

broncho1908 am 08.05.2014 um 07:21 Uhr
Internetkosten trotz ausgeschalteter Paketdaten

Dachte eigentlich auch, es könne nichts passieren, wenn Paketdaten und Roaming abgeschaltet sind, aber weitgefehlt. Nach dem Urlaub kam die Rechnung, das Dumme ist nur, es ist das Handy meiner Schwiegermutter und ich denke schon, mit einem Handy umgehen zu können. Meine Schwiegermutter fragt mich immer, wenn etwas unklar ist. Der Provider ist der namhafter D2 Anbieter. Auf die Frage, wie das passieren kann, trotz alles abgeschaltet ist, fallen Kosten an, wurde nur gesagt, das Handy war auf jeden Fall im Netz. Doch dieses kann nicht sein, da das Handy in dem besagten Zeitraum absolut keine Daten versendet hatte, also die Datennutzung bei 0,00 Kb liegt, ist schon komisch, das die Folgerechnung für den Folgemonat exakt den gleichen Betrag für die Internetnutzung aufweist. Als ich dann von einer Richtlinie des Europäischen Gerichtshofes sprach, waren die Internetkosten ganz plötzlich nicht mehr im Ausland, ist schon komisch. Aber es wird jetzt alles dem Anwalt übergeben.

RoDiDo am 25.06.2013 um 08:56 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

rivasol am 14.06.2013 um 17:35 Uhr
Nutzt alles nichts!

Trotz richter Einstellungen Guthaben abgebucht
Obwohl beim Samsung GT- I9100 unter Einstellungen, Mobile Netzwerke, bei "Paketdaten" und "Daten-Roaming" die Haken entfernt wurden (nicht grün), sind innerhalb von 5 Tagen 10 MB ohne mein bewußtes Zutun verbraucht und ca. 28 Euro vom Prepaidguthaben (Telecom) abgebucht worden. Die Telekom-Option "DaFlat" ist nicht aktiviert.
Also gibt es anscheinend noch andere Wege einen unwissenden User abzuzocken.