Handy mit oder ohne Vertrag

Tarifpoker: Der güns­tigste Weg zum neuen Handy

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Frei machen. Wer einen neuen Mobil­funk­vertrag abschließen möchte, muss frei dafür sein. Prüfen Sie, zu welchem Termin Sie Ihren alten Vertrag auflösen können. Das Datum finden Sie in Ihrer Mobil­funk­rechnung. Oft beträgt die Kündigungs­frist drei Monate.

Wechseln. Wählen Sie einen neuen Tarif – entweder mit oder ohne Handy vom Anbieter. Achten Sie darauf, dass Geschwindig­keit und Daten­volumen passen.

Mit Vertrags­handy. Interesse an einem der Smartphones aus den Tabellen? Dann wechseln Sie in einen der grün markierten Tarife. Dies sind Verträge, in denen das Handy nach zwei Jahren Mindest­lauf­zeit weniger kostet als ein selbst gekauftes mit demselben Mobil­funk­vertrag. Kündigen Sie den Vertrag zum Ende der Lauf­zeit, um die Ersparnis einzulösen. Wechseln Sie in einen neuen güns­tigen Tarif. Wenn Sie Ihr Handy behalten, stehen Ihnen auch güns­tige Tarife kleinerer Anbieter offen (Tabelle Günstige Tarife ohne Smartphone).

Handy selbst kaufen. Sie möchten Ihren Vertrag zum Ablauf des zweiten Jahres nicht kündigen und wollen Ihr Smartphone lang­fristig nutzen? Dann kaufen Sie es selbst und wählen einen güns­tigen Tarif, etwa aus der Tabelle oben. Die Tarife kleinerer Mobil­funkanbieter ohne Smartphone sind oft günstig. Generell gilt: Je geringer die Monats­kosten, desto besser. Suchen Sie einen Tarif, der genau zu Ihren Bedürf­nissen passt: Wer unterwegs Videos streamt und über WhatsApp Fotos und Videos verschickt, braucht viel Daten­volumen.

Alternative zum Wechsel. Sie haben keine Lust, nach einem güns­tigeren Tarif zu suchen? Eine Alternative ist der Anruf bei Ihrem aktuellen Anbieter: Fragen Sie nach einem neuen Handy oder einem güns­tigeren Tarif. Kurz vor Ablauf der Kündigungs­frist werden Kunden oft hofiert. Wer das Angebot annimmt, bindet sich aber wieder für zwei Jahre.

Rufnummer mitnehmen. Beantragen Sie die Mitnahme Ihrer Rufnummer zum neuen Tarifanbieter. Das erleichtert den Wechsel: Sonst müssten Sie alle Freunde und Kontakte über eine neue Nummer informieren. Die Kosten für die sogenannte Portierung der Rufnummer, bis zu 30 Euro, gehen von Ihrer Ersparnis beim Wechsel ab. Einige Anbieter über­nehmen die Kosten oder einen Teil davon, wenn Sie mit Rufnummer zu ihnen wechseln.

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petrus2017 am 15.04.2021 um 12:55 Uhr
wenig aussagekräftig

entaüscht von diesem artikel auch wenn es nur 50 cents gekostet hat !

cannes am 10.01.2021 um 20:03 Uhr
Der Rechenweg passt nicht für jeden

Ich wollte mir ein Iphone12 oder ein Iphone 12 Max kaufen. Bei meinen Rechnungen bin ich immer zu dem Schluss gekommen, dass es günstiger ist mir das Gerät ohne Vertrag zu kaufen.
Das liegt aber daran, dass ich keine 30GB oder sonstige Extras benötige. Momentan zahle ich 9,99 € (239,76€ für 24 Monate) ohne Vertragsbindung für 4 GB und komme damit gut zurecht. Ich wäre also vollkommen überversorgt mit einem Vetrag, der viel Datenvolumen und Schnich Schnack hat.
Leider werden aber die "fetten" Handys meistens auch nur mit "fetten" Verträgen angeboten.
So kommt für mich persönlich ihr Rechenbeispiel nicht in Frage, da ich mit einem selbst finanzierten Handy nie einen Vertrag für 49€ ,59€ oder gar 69€ monatlich abschließen würde.

Profilbild Stiftung_Warentest am 27.12.2019 um 11:01 Uhr
Vergleichsrechner

@heymati: Vielen Dank für Ihre Kritik und Ihre Anregung für eine zukünftige Untersuchung. Der Vergleichsrechner an dieser Stelle dient der Erleichterung des Vergleichs zweier Angebote und ersetzt keinen Test.
Wie erlauben uns jedoch, dem Vorwurf der Verbrauchertäuschung entgegenzutreten. Unsere Untersuchung zur privaten Krankenversicherung basiert auf einer wissenschaftlichen Untersuchung der Tarifbedingungen der Anbieter, die wir unter "So haben wir gestest" wie bei allen unseren Untersuchungen transparent machen. Wir sind der Ansicht, dass die von uns ermittelten Ergebnisse sich auch dort in einer Tabelle darstellen lassen. (maa)

heymati am 24.12.2019 um 07:41 Uhr
Wenig Aussagekraft

Ich finde es sehr schwierig, wenn Stiftung Warentest als vertrauenswürdige Institution, Aussagen durch oberflächliche Vergleiche zu Verträgen, gleich welcher Art, macht.
Eine Tabelle bei Mobilfunktarifen ist eine Nullaussage.
Den Gesamtpreis durch 24 teilen kann jeder. Dazu braucht keiner Stiftung Warentest.
Sie vergleichen Äpfel mit Birnen.
Zu einem Vergleich, der einer Stiftung Warentest würdig wäre, würde das Einberechnen und Vergleichgbarmachen von Geschwindigkeit, "Zero Rating", Volumen, MultiSim, etc. gehören. Und das geht nur mit einem Vergleichsrechner.
Das wäre nicht schwer. Stiftung Warentest bezahlt man schließlich.
Tabellen lassen Sie bitte sein, vor allem auch bei Versicherungen. Bei (privaten) Krankenversicherungen beispielsweise, grenzt ein Tabellenvergleich an Verbrauchertäuschung.

Profilbild Stiftung_Warentest am 28.10.2019 um 15:52 Uhr
Angaben zum Tarif ohne Smartphone

@ulla59: Sie haben recht. Der Anbieter hat inzwischen den Tarif geändert. (DB)