
Private Smartphones. Sie im Unterricht einzuschalten, ist an vielen Schulen verboten. © Adobe Stock / J.Rofeld
Viele Kinder und fast alle Jugendlichen haben ein Smartphone. Wir erklären, was Lehrer verbieten dürfen und was Schülern droht, die sich über solche Verbote hinwegsetzen.
Kann eine Schule das Mitbringen eines Handys verbieten?
Nein. Was Schülerinnen und Schülern erlaubt ist und was nicht, steht im Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes und außerdem in der Hausordnung der jeweiligen Schule. Einige Schulen erlauben das Telefonieren auf dem Schulhof oder in eigens dafür eingerichteten Zonen. Bayern hat die Handynutzung im Schulgesetz geregelt – und zwar streng: Mobilfunktelefone müssen in dem Bundesland auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein (Artikel 56 Absatz 5 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen).
Mitbringen immer erlaubt, Einschalten oft nicht. Schulen können also die Handynutzung in der Schulzeit einschränken oder verbieten. Sie können den Schülern aber nicht generell untersagen, Handys etwa im ausgeschalteten Zustand mit in die Schule zu bringen und sie nach der Schulzeit außerhalb des Schulgeländes anzuschalten, um mit den Eltern zu telefonieren.
Darf die Schule die Handynutzung auch in der Pause verbieten?
Wohl ja. In einer Stellungnahme zur Rechtslage der Handynutzung in der Schule schreibt das Kultusministerium Baden-Württemberg: „In den Pausen sollen die Schülerinnen und Schüler losgelöst von der unterrichtlichen Anspannung vor allem untereinander ins Gespräch kommen, um die Kameradschaft zu pflegen und ggf. Spannungen und Konflikte abzubauen. Daher hat die Schule auch das Recht, die Handybenutzung während der Pausen auf dem Schulhof für den Regelfall zu untersagen.“
Darf ein Lehrer einem Schüler das Handy wegnehmen?
Ja. Die Schulgesetze der Bundesländern erlauben Lehrern ganz allgemein, solche Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, damit ein geordneter Schulbetrieb und Unterricht stattfinden kann. Spielt ein Schüler zum Beispiel während des Unterrichts auf seinem Handy herum, klingelt das Handy oder vibriert das Gerät hörbar, weil Nachrichten eingehen, ist der Unterricht gestört. Die Wegnahme von Gegenständen ist dann zulässig. Nicht erlaubt ist es, das Telefon wegzunehmen, nur weil ein Schüler etwa seine Hausaufgaben nicht gemacht hat oder zu spät kommt.
Wie lange kann das Handy einkassiert werden?
Das ist nirgends konkret geregelt. Daraus folgt: Die Schule muss sich an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz halten, wenn sie ein Schüler-Handy einbehält. Die Wegnahme darf also nur solange dauern, wie sie erforderlich und angemessen ist, um die Störung des Schulunterrichts durch das Mobiltelefon zu unterbinden. In der Regel wird die Schule das Handy also spätestens nach dem Unterrichtstag herausgeben müssen.
Rückgabe des Handys nur an die Eltern?
Viele Schulordnungen sehen vor, dass die Eltern das eingezogene Handy im Sekretariat oder bei der Schulleitung persönlich abholen müssen. Schaffen diese es allerdings nicht, das Handy direkt nach der Schule abzuholen, liegt es unter Umständen über Nacht oder sogar Tage in der Schule. Zur Frage, ob das so rechtmäßig ist, gibt es bislang nur eine Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 2017: Ein Lehrer hatte dem Schüler einer neunten Klasse das Handy abgenommen, weil dieser es unter der Bank benutzt hatte. Nach Unterrichtsschluss verlangte der Schüler sein Handy zurück. Die Schulleitung lehnte jedoch ab. Eine Herausgabe komme nur an die Eltern in Frage. Das alles passierte an einem Freitag.
Einbehalten übers Wochenende rechtmäßig. Da die Eltern das Handy nicht noch freitags abholten, lag es übers Wochenende in der Schule. Die Eltern sahen darin eine rechtswidrige Maßnahme der Schule und klagten. Doch das Verwaltungsgericht hielt die Maßnahme der Schule noch für rechtmäßig. Dass der Schüler ohne sein Handy nach der Schule für seine Eltern „plötzlich unerreichbar“ war, begründe noch keine schwerwiegenden Grundrechtseingriff (Verwaltungsgericht Berlin, Az. 3 K 797.15).
Handyverbot auf der Klassenfahrt?
Zur Frage, ob die Schule verbieten darf, dass Smartphones mit auf die Klassenfahrt genommen werden, liegen noch keine Gerichtsentscheidungen vor. Die rechtliche Einschätzung des Kultusministeriums Baden-Württemberg zum Mitführen eines Handys: „Andererseits können die Eltern ein berechtigtes Interesse daran haben, ihre Kinder vor Schulbeginn oder nach Schulende zu erreichen. Dies gilt auch für Klassenfahrten ins Schullandheim oder andere Ausflüge. Das Handy kann hier in Notfällen sogar eine wichtige Hilfe sein, zum Beispiel beim Skifahren oder wenn in einer Großstadt eine Schülerin oder ein Schüler verloren geht.“ Danach wird es Lehrern wohl erlaubt sein, Phasen der Klassenfahrt für handyfrei zu erklären. Ein generelles Verbot, Smartphones mitzunehmen und zu benutzen, ist wohl eher rechtswidrig.
Heimliche Aufnahmen im Schulunterricht
Lehrer öffentlich bloßstellen verboten. Auf keinen Fall sollten Schüler ihr Handy nutzen, um während des Unterrichts von Mitschülern oder gar Lehrern Videos und Fotos zu machen. Zwei Schüler einer zehnten Klasse einer Integrierten Gesamtschule in Berlin wurden im Jahr 2019 für neun Tage vom Unterricht suspendiert, weil sie während der Schulstunden heimlich Videos und Fotos von Lehrern angefertigt und an eine dritte Person weitergeleitet haben, die sie auf einer öffentlichen Instagram-Seite verbreitet und teilweise mit sexistischen und beleidigenden Kommentaren versehen hat.
Suspendierung rechtens. Das Verwaltungsgericht Berlin Anfang stützte in zwei Eilverfahren die Entscheidung der Schulleiterin (Az. VG 3 L 357.19 und VG 3 L 363.19). Nach Ansicht des Gerichts durften die beiden suspendiert werden, obwohl sie „nur“ die Aufnahmen gemacht und weitergeleitet, das Material aber selbst nicht öffentlich gemacht hatten. Den beiden Schülern habe klar sein müssen, dass das ihr weitergeleitete Material von dem Dritten auf dessen Instagram-Seite veröffentlicht und mit beleidigenden Kommentaren versehen werde, so das Verwaltungsgericht. Es liege auf der Hand, das die Videos und Fotos geeignet seien, die Lehrkräfte in der Öffentlichkeit bloßzustellen und damit das geordnete Schulleben beeinträchtigt worden sei.
Schriftlicher Verweis. In einem ähnlichen Fall reagierte die Schule mit einem schriftlichen Verweis, den sie auch auf dem Schuljahreszeugnis kenntlich gemacht hatte. Der Schüler legte Widerspruch ein – ohne Erfolg. Dem Verwaltungsgericht Berlin nach sei der schriftliche Verweis die mildeste Ordnungsmaßnahme angesichts dessen, dass der Schüler gegen die Hausordnung der Schule verstoßen, den Unterricht gestört und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Lehrers verletzt habe. Hinzu käme die virale Verbreitung der Aufnahme in der Schule und die damit verbundene Nachahmungsgefahr (Az. 3 K 211/22).

Einkassiert. Werden die Regeln zur Handynutzung missachtet, kann das leicht passieren. © Getty Images / Maskot
Und wenn Schüler ein Handy bei der Klassenarbeit nutzen?
Handys eignen sich bestens als elektronischer Spickzettel. Schüler, die Lösungen während einer Klausur googeln, begehen einen Täuschungsversuch. Die Prüfung oder mindestens einen Teil davon bewertet der Lehrer dann mit der Note 6. Ein Schule kann verlangen, dass die Mobilfunktelefone sämtlicher Schüler während einer Klassenarbeit auf dem Lehrerpult liegen. Schon das bloße Mitführen eines angeschalteten Handys in der Handtasche während einer Prüfung kann als „Mitführen eines nicht zugelassenen Hilfsmittels“, und damit als Täuschungshandlung gewertet und geahndet werden. Allerdings gilt das nur, wenn die Schule die Schüler vor Beginn der Prüfungen klar und unmissverständlich über das Handyverbot und die Sanktionen (hier: Note 6) hingewiesen hat (Verwaltungsgericht Karlsruhe, Az. 7 K 3433/10).
Tipp: Soll ein Handy oder Tablet versichert werden, lohnt es sich, die Bedingungen genau anzuschauen, damit es im Schadensfall nicht zu Enttäuschungen kommt.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Verstoß gegen die Netiquette
@LeniAddi: Ob Handystrahlung der Gesundheit schadet, ist nicht geklärt. Informationen zum Thema finden Sie auf unsere Internetseite etwa hier: https://www.test.de/Handynutzung-im-Alltag-So-schuetzen-Sie-sich-vor-Strahlung-5208305-0/ und hier https://www.test.de/Handystrahlung-Keine-Hinweise-auf-erhoehtes-Krebsrisiko-4304992-0/ (PK)
Ich kann mich noch an die Einführung der Handys erinnern. Damals hieß es, das man Kinder von Handys fern halten sollte, da diese eine besondere Belastung für den Körper von Heranwachsenden darstellen könnten. Wenn ich mich richtig erinner, so wurde in einigen Beiträgen erwähnt, dass sich Mobilfunkstrahlung negativ auf die Entwicklung des Gehirns von Kindern auswirken könnte. Selbst im Ersten und ZDF liefen dazu Filmbeiträge. Stimmt es, dass Handystrahlung für den Körper bedenklich ist oder ist es in ordnung, Kinder den Einflüssen von Mobilfunk auszusetzen?
Ich finde eine Regelung, dass das Handy bis zum Ende der Woche eingezogen wird, wesentlich wirkungsvoller. Wenn ich weiß, dass ich es am Ende des Vormittags zurück bekomme, kann ich einen Verstoß riskieren. Wenn ich im Ernstfall riskiere, das Handy erst nach einigen Tagen zurück zu bekommen, schreckt das mehr ab.