
Zwei Schüler einer zehnten Klasse einer Integrierten Gesamtschule in Berlin durften vorläufig vom Unterricht suspendiert werden. Sie hatten während der Schulstunden heimlich Videos und Fotos von Lehrern angefertigt und an eine dritte Person weitergeleitet. Diese hatte sie auf einer öffentlichen Instagram-Seite verbreitet und teilweise mit sexistischen und beleidigenden Kommentaren versehen. So hat es das Verwaltungsgericht Berlin Anfang Juni 2019 in zwei Eilverfahren entschieden (Az. 3 L 357.19 und 3 L 363.19).
Lehrkräfte bloßgestellt, Schulleben beeinträchtigt
Die Schulleiterin hatte die beiden für neun Tage vom Schulunterricht entlassen, obwohl sie „nur“ die Aufnahmen gemacht und weitergeleitet, das Material aber selbst nicht veröffentlicht hatten. Das Verwaltungsgericht stützte diese Suspendierung trotzdem. Den beiden Schülern habe klar sein müssen, dass ihr weitergeleitetes Material von dem Dritten auf dessen Instagram-Seite veröffentlicht und mit beleidigenden Kommentaren versehen werde. Zumindest hätten sie es in Kauf genommen, so das Verwaltungsgericht. Es liege auf der Hand, dass die Videos und Fotos geeignet seien, die Lehrkräfte in der Öffentlichkeit bloßzustellen, und dass damit das geordnete Schulleben beeinträchtigt worden sei.
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