
Wer sein Mobiltelefon während der Fahrt nutzt, riskiert eine Strafe. Doch was heißt das eigentlich – das Handy nutzen? Finanztest erklärt, was genau mit dem Telefon im Auto erlaubt ist – und wann Fahrer ein Bußgeld und Punkte in Flensburg riskieren.
Richter sind skeptisch
Mit dem Handy zu telefonieren und gleichzeitig Auto zu fahren, ist verboten – da helfen auch keine Ausreden. Das musste ein Autofahrer erleben, der vorgab, er habe kein Mobiltelefon am Ohr gehabt, sondern lediglich seinen Bart mit dem Akkurasierer gestutzt. Das Gericht glaubte ihm nicht und brummte dem Bartträger ein Bußgeld von 40 Euro auf.
Bloß nicht zum Handy greifen
Im Straßenverkehr gilt die Faustregel: Ein Fahrer darf sein Handy während der Fahrt nicht nutzen, wenn er es dafür in die Hand nehmen muss. Das gilt auch für Radler. Mit einer Freisprechanlage ist Telefonieren also erlaubt. Wann jemand ein Handy nutzt, beurteilen die Gerichte streng und eindeutig: Es ist vollkommen gleichgültig, um welche der zahlreichen Handyfunktionen es geht – verboten ist alles. Nicht erlaubt ist zum Beispiel schon das bloße Wegdrücken eines Anrufers, wenn der Fahrer das Handy dazu in die Hand nimmt (Oberlandesgericht Köln, Az. III-1 RBs 39/12). Das kostete einen Fahrer ein Bußgeld von 50 Euro. Auf die Argumentation, dass ein Wegdrücken des Anrufers gerade das Gegenteil einer Benutzung sei, ließ sich das Gericht nicht ein.
Auch der Blick auf die SMS ist verboten
Auch wer eine SMS liest oder die im Display angezeigte Telefonnummer anschaut und das Handy dazu hochnimmt, handelt ordnungswidrig. Dasselbe gilt für Autofahrer, die nach dem Handy greifen, um auf die Uhrzeit zu schauen (OLG Hamm, Az. 2 Ss OWi 177/05 und 2 Ss OWi 402/06). Lässt sich ein Autofahrer vom Handy zu seinem Reiseziel navigieren, ist das erlaubt, solange er das Gerät während der Fahrt nicht in die Hand nimmt (OLG Köln, Az. 81 Ss - OWi 49/08). Wer eine Halterung für das Handy nutzt, hat also nichts zu befürchten. Ebenso wie beim Navigationsgerät muss sich der Fahrer aber auf den Verkehr konzentrieren, wenn er etwas in das Gerät eingibt. Ansonsten handelt er fahrlässig und muss bei einem Unfall haften. Dann hängt es vom Tarif ab, ob der eigene Kfz-Kaskoversicherer den Schaden ausgleicht. Viele Tarife zahlen zwar auch bei grober Fahrlässigkeit, einige Angebote schränken diesen Schutz aber gerade für Fälle ein, in denen der Fahrer sein Handy während der Fahrt nutzt.
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40 Euro und ein Punkt in Flensburg
Für Verstöße brummt der Staat dem Fahrer ein Bußgeld auf: 40 Euro sind für Autofahrer üblich. Ab diesem Betrag gibt es auch mindestens einen Punkt im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Radler müssen mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Wer das Auto und den Motor abstellt, darf im Fahrzeug telefonieren. Das gilt auch, wenn der Fahrer an einer roten Ampel wartet, während der Rotphase den Motor abstellt, telefoniert und das Gespräch beendet, bevor er das Fahrzeug wieder startet (OLG Hamm, Az. 2 Ss OWi 190/07). Auch in einem Stau dürfen Fahrer telefonieren, solange der Motor nicht läuft. Ebenfalls erlaubt ist es, das Handy innerhalb des Autos von einer Stelle an die andere zu legen (OLG Köln, Az. 83 Ss OWi 19/05). Auch aufheben darf man das Gerät (OLG Bamberg, Az. 3 Ss OWi 452/07). Verboten ist es übrigens theoretisch auch nicht, wenn sich ein Autofahrer mit dem Handy das Ohr wärmt, weil er Ohrenschmerzen hat – nur: Diese Geschichte muss einem der Richter dann glauben.