E-Mails checken, mit dem Handy telefonieren oder eine SMS schreiben — ist das während der Arbeitszeit erlaubt? Kommt darauf an. Und was ist, wenn man einfach nur seinen Handy-Akku aufladen will? test.de erklärt, welche Regeln für die Nutzung von privaten Handys oder Smartphones im Büro gelten.
Privatgespräche
Der Chef kann seinen Mitarbeitern die Nutzung des Privathandys während der Arbeitszeit per Anordnung verbieten. Um ein Handyverbot auszusprechen, muss er keine Begründung liefern und auch nicht die Zustimmung des Betriebsrats einholen. „Es gehört zu den selbstverständlichen Pflichten, dass die Arbeitnehmer während der Arbeitszeit von der aktiven und passiven Benutzung des Handys absehen“, urteilt etwa das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 6 TaBV 33/09).
Ausnahme für Notfälle
In Notfällen sind Angestellte allerdings berechtigt, während der Arbeitszeit privat zu telefonieren, auch mit dem Handy. Die Ausnahme gilt ebenfalls für dienstlich veranlasste Privatgespräche, zum Beispiel wenn der Chef kurzfristig Überstunden anordnet. Dann dürfen Mitarbeiter ihren Angehörigen Bescheid sagen, dass sie später nachhause kommen.
Nicht geregelt
Geduldet ist das Handy, wenn es im Betrieb keine offizielle Regelung gibt, der Chef aber weiß, dass die Mitarbeiter während der Arbeitszeit gelegentlich ihr Privathandy nutzen. Er darf auch in diesem Fall das Telefonieren oder SMS-Schreiben jederzeit verbieten – selbst ohne Begründung.
Arbeitspause
Egal, wie der Betrieb die private Handynutzung geregelt hat: Während der unbezahlten Pausen dürfen Mitarbeiter machen, was sie wollen, also auch ihr Handy nutzen.
Akku aufladen
Mitarbeiter dürfen Betriebsmittel nur mit der Erlaubnis ihres Arbeitgebers privat nutzen. Anja Schmidt-Bohm, Fachanwältin für Arbeitsrecht, sagt: „Lädt ein Mitarbeiter sein Smartphone ohne Zustimmung des Arbeitgebers im Betrieb auf, macht er sich streng genommen strafbar. Dies kann ein Grund zur fristlosen Kündigung sein.“
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