Tipps
- Kauf. Sie wollen ein neues Tablet, Smartphone, einen Computer oder einen Laptop kaufen? Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er die Geräte für Sie von einem Teil Ihres Gehalts anschafft. So sparen Sie beide kräftig Steuern und Sozialabgaben.
- Steuererklärung. Nutzen Sie Ihren privat angeschafften Rechner oder das Telefon auch für Ihre Arbeit? Dann geben Sie die anteiligen berufsbedingten Kosten der Anschaffung in der Steuererklärung an. Damit das Finanzamt die berufliche Nutzung problemlos anerkennt, lassen Sie sich vom Arbeitgeber am besten eine Bescheinigung ausstellen.
- Nutzung. Wenn Sie Ihre privaten Geräte regelmäßig für Berufliches nutzen, können Sie in der Steuererklärung auch bis zu 20 Prozent Ihrer monatlichen Verbindungskosten, maximal aber 20 Euro pro Monat für Telefon und Internet ohne Nachweis geltend machen. Wenn die Kosten höher sind, müssen Sie das belegen, indem Sie drei Monate Buch führen.
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