Steuerregeln bei geldwertem Vorteil
Arbeitnehmer, die vom Chef Zuschüsse oder Erstattungen für elektronische Arbeitsmittel und Verbindungskosten bekommen, sollten Folgendes wissen:
Der Arbeitgeber ... | Steuerrechtlich zu beachten: |
Der Arbeitgeber ... | Steuerrechtlich zu beachten: |
...gestattet die Privatnutzung von firmeneigenen Geräten wie PC, Telefon, Handy, Fax und Internet. | Nichts. Steuerfrei nach § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz. |
...verleiht einen Computer für die private Nutzung. | Nichts. Steuerfrei nach § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz. |
...verschenkt oder verkauft einen PC, ein Tablet oder Smartphone zum Vorzugspreis. | Steuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss sich kümmern und sollte die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent übernehmen, dann fallen keine Sozialabgaben an. |
...erstattet berufsbedingte Telefon- und Internetkosten. | Mit Einzelnachweis komplett steuerfrei. Ohne Nachweis sind nur 20 Prozent der Telefon- und der Internetrechnung, maximal 20 Euro pro Monat steuerfrei. |
...stellt im Firmen- oder Privatwagen ein Autotelefon zur Verfügung. | Steuerfrei, wenn das Gerät dem Chef gehört und der Anschluss über die Firma läuft. |