
Gute Nachricht für Telekom-Kunden, die in ärgerliche Abofallen getappt sind: Das Unternehmen kümmert sich künftig selbst um Beschwerden von Kunden, denen über ihre Handyrechnung Geld für nicht bestellte Abos von Klingeltönen, Sportinformationen, Spielen oder anderen „Diensten“ abgezogen wurde. Das Unternehmen verweist nicht mehr an den Drittanbieter, sondern bearbeitet den Einwand gegen die Rechnung.
Bislang hieß es: „Wenden Sie sich an den Drittanbieter“
Beschwerten sich Kunden bisher, tat die Telekom unbeteiligt und verwies an den Anbieter, der über die Handyrechnung Geld verlangte: „Ihr Ansprechpartner ist der Drittanbieter“, stand fett gedruckt auf den Kundenschreiben. Die Stiftung Warentest hatte mehrfach über die Abwimmelungsversuche von Telekom und anderen Anbietern berichtet.
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Auch Finanztest-Leser Norbert Loos bekam noch so einen Brief und zahlte die geforderten 19,96 Euro. Dabei hatte der Bundesgerichtshof bereits 2006 entschieden, dass sich ein Mobilfunkunternehmen „die im Verhältnis des Kunden zu dem Drittanbieter bestehenden Einwendungen entgegenhalten lassen“ muss (Az. III ZR 58/06). Im Klartext: Es ist Ansprechpartner für Kunden und muss sich um Beschwerden kümmern.
Telekom reagiert auf Ermahnung der Marktwächter
Das hat die Telekom nun eingesehen – nachdem der Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentrale sie darauf hingewiesen hat. „Die Telekom passt ihre gesamte Kommunikation den rechtlichen Vorgaben entsprechend schnellstmöglich an. Die Kundenanschreiben sind bereits aktualisiert“, so ein Sprecher zu Finanztest. Wir sind gespannt, ob Kunden dann auch besser vor unseriösen Drittanbieter-Forderungen geschützt werden.
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