Das sagen Politiker zur Handy-Abzocke
test.de hat Stimmen von Politikern eingeholt. Sie fordern unter anderem eine voreingestellte Drittanbietersperre, die der Handy-Nutzer nur selbst aufheben lassen kann. Weiter im Forderungskatalog: Ein verbindliches, sicheres und einheitliches Bezahlverfahren, bei dem Kunden vor einem Kauf per Handy immer auf die Website des Mobilfunkanbieters geleitetet werden („Redirect-Verfahren“) und dort den Kauf ausdrücklich bestätigen müssen. Bisher ist dieses Verfahren nicht einheitlich für alle Käufe vorgeschrieben und auch nicht immer sicher vor Missbrauch durch unseriöse Drittanbieter.
„Kunden müssen wirksamer geschützt werden“
Sarah Ryglewski, Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, zuvor verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:
„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wirksamer gegen Abzocke von Drittanbietern geschützt werden. Beschwerden über Drittanbieter sind weiterhin Dauerthema bei den Verbraucherzentralen. Es ist an der Zeit, dass die Bundesnetzagentur nun endlich ein flächendeckendes und vor allem funktionierendes „Redirect-Verfahren“ einführt, so wie dies auch der Marktwächter Digitale Welt fordert. Im Zweifel muss das für die Fachaufsicht zuständige Bundesministerium für Wirtschaft entsprechend Einfluss nehmen, um den Prozess zu beschleunigen. Kunden sollten deshalb dringend die Möglichkeit der sogenannten Drittanbietersperre nutzen, um nicht in die Abzockfalle durch Drittanbieter zu tappen.“
Nichts bestellt - nichts bezahlen!
Piotr Malachowski, Sprecher des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
„Kunden müssen – wie generell im geschäftlichen Verkehr – nur für Leistungen bezahlen, für die es eine vertragliche Grundlage gibt. Grundsätzlich trägt derjenige, der Bezahlung für eine Leistung verlangt, die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein entsprechender Vertrag geschlossen worden ist. Für den Abschluss von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben, gelten besondere gesetzliche Voraussetzungen, unter anderem die sogenannte Button-Lösung (§ 312j Abs. 2 BGB). Wenn diese gesetzlichen Voraussetzungen anwendbar sind und nicht eingehalten werden, ist bereits kein Vertrag über die Leistung geschlossen worden. Der Kunde muss die (vorgebliche) Leistung dann nicht bezahlen. Wenn Mobilfunkkunden der Auffassung sind, eine (Dritt-)Leistung nicht bestellt zu haben, sollten sie eine entsprechende Rechnung reklamieren und diese nur im gerechtfertigten Umfang bezahlen.“
„Wir brauchen klare Regelungen“
Peter Hauk (CDU), baden-württembergischer Minister für Verbraucherschutz:
„Die Verbraucher möchten nicht, dass ihnen Dinge untergeschoben werden, die sie eigentlich nicht bestellen wollten, die sie am Ende dann aber doch teuer bezahlen sollen. Wir brauchen deshalb einfache und klare Regelungen. Zusätzlich zum Redirect-Verfahren mit standardisierten und verbraucherfreundlichen Prozessen (Ablauf, Darstellung, Button) gehört zum effektiven Verbraucherschutz eine kostenlose und flexible, voreingestellte Drittanbietersperre sowie das vom Bundesrat bereits 2017 diesbezüglich geforderte Opt-In-Prinzip beim Abschluss des Mobilfunkvertrags. Damit sollen per Voreinstellung grundsätzlich alle Drittanbieter gesperrt sein und anschließend bei Bedarf vom Verbraucher eine individuelle Freigabe für die Abrechnung erfolgen.“
„Voreingestellte Drittanbietersperre einführen“
Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherschutz und Netzpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
„Unzulässige Abbuchungen und Abofallen über die Mobilfunkrechnung durch Drittanbieter sind seit Jahren ein großes Verbraucherproblem. Der Bundesregierung wurden die zahlreichen Beschwerden bereits durch den Marktwächter Digitale Welt aufgezeigt. Die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen Welt werden von der Bundesregierung aber nur ungenügend geschützt. Bislang hat sie mit ihrer Laissez-faire-Haltung die Abrechnung von Drittanbeiterleistungen als Geschäftsmodell durchgewunken.
Diese Haltung ignoriert, dass das automatische Bezahlen über die Telefonrechnung in den vergangenen Jahren immer unnötiger geworden ist. Zahlreiche beliebte Dienste, wie etwa das Bike- oder Carsharing, kommen bekanntlich ohne ein solches Verfahren aus, indem sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Zahlung über die entsprechende App ermöglichen. Wenn die Möglichkeit der Bezahlung über die Telefonrechnung erhalten bleiben soll, muss eine voreingestellte Drittanbietersperre eingeführt werden. Diese kann vom Verbraucher pauschal oder selektiv aufgehoben und während der Vertragslaufzeit geändert werden. Auf diese Weise hätte der Einzelne jederzeit die volle Kontrolle über seine Zahlungen.“
„Unseriöse Drittanbieter tolerieren wir nicht“
Joachim Pfeiffer, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
„Missbrauch durch unseriöse Drittanbieter tolerieren wir nicht. Daher haben wir im Juli 2017 den Weg frei gemacht für die Einführung des sogenannten Redirect-Verfahrens. Bei diesem Verfahren werden die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abschluss eines Vertrags mit Drittanbietern auf eine Internetseite des Mobilfunkanbieters umgeleitet. Dies stellt sicher, dass es tatsächlich zu einem seriösen Vertragsabschluss gekommen ist, bevor abgerechnet werden kann.
Dieses sogenannte Redirect-Verfahren ist ein effektives und – bei marktweitem Einsatz – wirksames Modell, um den Missbrauch zu bekämpfen.
Es gibt also eine Regelung zum Schutz vor Kostenfallen, die nun schnell und wirksam umgesetzt werden muss.“