Mieter können leicht ein paar Hundert Euro Betriebskosten im Jahr in ihrer Steuererklärung geltend machen. Ausgaben für den Lohn an Handwerker, Gärtner, Reinigungskräfte und andere Helfer, die der Vermieter auf die Mieter umlegt, geben sie als Kosten für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ an.
Die Mieter brauchen eine Bescheinigung vom Vermieter oder Verwalter der Wohnanlage, der den Anteil der Handwerkerkosten in den Betriebskosten separat ausweist. Die normale Betriebskostenabrechnung enthält die Angaben derzeit wohl noch nicht, der Mieter hat aber Anspruch auf eine Bescheinigung.
In einer Faustformel rechnet der Berliner Mieterverein damit, dass im Monat 50 Cent pro Quadratmeter als Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen anfallen. In der Betriebskostenabrechnung eines 60-Quadratmeter-Haushalts wären also im Jahr 360 Euro absetzbare Kosten enthalten. Sie bringen rund 70 Euro Steuerersparnis.
Insgesamt können Mieter bis zu 3 000 Euro im Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Davon zieht das Finanzamt 20 Prozent, also bis zu 600 Euro, direkt von der Steuerschuld ab.
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