Hand­werk­erleistung Den Außenputz steuerlich absetzen

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Das nach­trägliche Verputzen eines neu gebauten Hauses nach Einzug ist als Hand­werk­erleistung steuerlich absetz­bar. Der Bundes­finanzhof hat klar­gestellt, dass auch Aufwendungen als Reno­vierungs­maßnahmen begüns­tigt werden, die schon kurz nach dem Einzug anfallen, etwa das Verputzen (BFH, Az. VI R 53/17). Zwar sind Hand­werk­erarbeiten im Rahmen eines Neubaus grund­sätzlich nicht steuerlich begüns­tigt. Ist das Gebäude aber bereits bezugs­fertig, weil wesentliche Bauarbeiten abge­schlossen sind, gilt es als fertiggestellt – insbesondere, wenn der Bezug zumut­bar ist und nur noch unerhebliche Rest­arbeiten verbleiben. Ist das der Fall, lassen sich etwa Ausgaben für einen nach­träglichen Außenputz, letzte Maler- und Tapezier­arbeiten oder das Errichten eines Carports abziehen.

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