
Lassen sich die Kosten eines Treppengeländers absetzen, wenn dieses teilweise in der Werkstatt hergestellt wurde? Darüber muss der Bundesfinanzhof (BFH) urteilen (Az. VI R 44/18). Entscheidend: Die Arbeiten wurden „im Haushalt“ ausgeführt. Zwischen Steuerzahlern und Finanzämtern entbrennt aber öfter Streit darüber, ob der erforderliche räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt vorliegt, wenn Handwerker ihren Auftrag teilweise in der Werkstatt erledigen.
Einspruch einlegen
Hatten Sie Handwerkerkosten für Werkstattarbeiten, legen Sie mit Verweis auf das Musterverfahren Einspruch ein. Ihr Fall bleibt bis zum Urteilsspruch offen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Special Musterprozesse.
In diesen Fällen ließen Gerichte den Kostenabzug bei Werkstattarbeiten zu
- Austausch einer renovierungsbedürftigen Tür (Finanzgericht [FG] München, Az. 7 K 1242/13). Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. VI R 44/18).
In diesen Fällen lehnten die Gerichte den Abzug ab
- Erstellung und Montage eines neuen Zauns (FG München, Az. 13 K 1736/17)
- Beziehen von Polstermöbeln in einer nahe gelegenen Werkstatt (FG Rheinland-Pfalz, Az. 1 K 1252/16).
- Herstellung einer Haustür (BFH, Az. VI R 7/18)
- Reparatur eines Hoftors in einer Tischlerei (BFH, Az. VI R 4/18).
Handwerkerkosten absetzen
Steuerzahler erhalten einen Steuerrabatt, wenn Handwerker auf ihre Kosten in Wohnhaus, Wohnung oder auf dem Grundstück reparieren, renovieren, sanieren, warten oder modernisieren. Absetzbar sind Lohnkosten, Ausgaben für Verbrauchsmittel sowie Maschinen- und Fahrtkosten plus Mehrwertsteuer. Material bleibt außen vor. Pro Jahr lassen sich bis zu 6 000 Euro abrechnen. Da das Amt davon 20 Prozent akzeptiert, sind bis zu 1 200 Euro Steuerersparnis möglich. Weitere Tipps und Tricks, wie Sie in Ihrem Heim Geld sparen und Steuern senken können, lesen Sie in unserem kostenlosen Special haushaltsnahe Dienstleistungen.
Diese Meldung haben wir im März 2019 veröffentlicht und im Dezember 2020 aktualisiert.
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