Zu Bruch gegangenes Werkzeug erstattet der Auftraggeber. Jede angefangene Arbeitsstunde ist voll zu bezahlen. Zwei Monteure kommen, obwohl nur einer erforderlich wäre. Mit solchen und ähnlichen Tricks treiben manche Handwerker ihre Rechnungen in die Höhe. Nicht alle Posten sind gerechtfertigt.
test erklärt, was Sie zahlen müssen und wie Sie sich gegen überhöhte Forderungen zur Wehr setzen.
-
- Wer heiratet oder Vater wird, muss dafür keine Urlaubstage abzwacken. Dafür gibt es Sonderurlaub. Hier lesen Sie, wann eine bezahlte Freistellung in Frage kommt.
-
- Hier lesen Sie, wann und wie viele Überstunden der Chef anordnen kann, welche Regeln Beschäftigte beachten müssen und wann es tatsächlich kein Geld für Mehrarbeit gibt.
-
- Gemeinnützig Engagierte profitieren von Steuerfreibeträgen. Wir liefern Tipps für Jobs und Versicherung: So nutzen Sie die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale richtig!
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Gutmensch: Dies ist zwar nicht der Ort für eine individuelle Reschtsberatung, aber vielleicht hilft ihnen die Lektüre des folgenden Artikels weiter: www.test.de/Kostenvoranschlag-Fuer-Elektrogeraete-meist-umsonst-1488002-0/
Kommt ein Handwerker, um eine Kostenvoranschlag für eine Reparatur zu erstellen, kan er nicht in jedem Fall, dafür Geld verlangen. (maa)
Zwecks Reparatur meines Garagentors beauftragte ich telefonisch einen Monteur. Dieser reparierte bei einem Ortstermin nichts, da das Tor angeblich nicht zu reparieren sei, sondern schickte anschließend ein Angebot für ein neues Tor mit der Mitteilung, dass ich für den Reparatureinsatz zahlen müsste, wenn ich das Angebot für ein neues Tor nicht annehmen würde. Daraufhin ließ ich das Tor von einer anderen Firma reparieren. Nun erhielt ich wie angekündigt vom ersten Monteur eine Rechnung über 75,21 €, die sich wie folgt zusammensetzt: Monteurstunde mind 0,5 h 24,50 €, Fahrtkostenpauschale Zone 2 bis 10 km 32,00 € und Werkzeug- und Hilfsmaterialpauschale 6,70 € netto, zusammen 75,21 € brutto.
Muss ich die Rechnung zahlen?