Lassen Mieter und Eigentümer im Haushalt prüfen, ob die Abwasserleitung dicht ist, muss das Finanzamt die Steuerermäßigung für Handwerker gewähren. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az. VI R 1/13).
Solche Gutachtertätigkeiten sind bisher von der Förderung für haushaltsnahe Dienstleistungen ausgeschlossen. Überprüft der Schornsteinfeger die Heizung, zählen seit 2014 selbst diese Gebühren nicht mehr.
Steuerzahler rechnen solche Kosten jetzt wieder ab. Spielt das Finanzamt nicht mit, legen sie binnen eines Monats Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und berufen sich auf die BFH-Entscheidung. So bleibt ihr Fall offen, bis klar ist, ob das Urteil generell angewendet wird.
Bis zu 6 000 Euro zählen für Handwerker beim Finanzamt. 20 Prozent beträgt die Steuerermäßigung, maximal 1 200 Euro.