Was ins Handgepäck darf und was nicht

© S. Lenz
Das geht:
- Flüssigkeiten in Behältnissen bis 100 Milliliter, verpackt in einem transparenten verschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen bis ein Liter.
- Medikamente und Babynahrung.
- Flüssige Duty-free-Waren, die nach der Sicherheitskontrolle gekauft wurden. Ware und Kassenzettel müssen imversiegelten Sicherheitsbeutel bleiben.
- Persönliche Dinge wie Kleidung, Bücher, nicht flüssige Lebensmittel, Notebooks, Handys, Kameras.
Das geht nicht:
- Waffen aller Art sowie Munition. Scharfe Objekte wie Messer oder Scheren.
- Explosionsgefährliche oder entzündliche Gegenstände wie Feuerwerkskörper oder Farbe in Sprühdosen sowie toxische Substanzen wie Säuren.
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