
Gnadenfrist. Noch bis 2018 dürfen solche Halogenlampen verkauft werden.
Birnen- und kerzenförmige Halogenlampen sollten eigentlich ab September 2016 aus dem Handel verbannt werden. Jetzt bekommen sie eine Gnadenfrist. Ihr Verkaufsverbot beginnt zwei Jahre später. Die EU-Kommission will mit dieser Entscheidung Herstellern und Händlern mehr Zeit geben, um ihr Angebot an LED-Lampen zu optimieren. Derzeit seien diese Stromsparprodukte nicht immer als Alternative erhältlich. Für besonders helle Halogenlampen zum Beispiel fehle oft noch der passende Ersatz. Der Bund für Umwelt und Naturschutz kritisiert die Änderung der Verordnung „auf Druck der Halogenlampenindustrie“.
Tipp: Unsere Tests zeigen, dass für die meisten Beleuchtungszwecke bereits gute LEDs erhältlich sind. Der Abschied von Halogentechnik lohnt sich nicht nur für die Umwelt, sondern auch finanziell: Der etwas höhere Kaufpreis macht sich wegen der um rund 80 Prozent niedrigeren Stromkosten schnell bezahlt. Mit den Tipps und Tests aus unserem Themenpaket Lampen finden Sie für jeden Zweck die optimale Lampe.