Haft­pflicht­versicherung Rabatt­klausel hilft bei Unfall mit geliehenem Auto

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Eine Privathaft­pflicht­versicherung springt ein, wenn ein Versicherter einen Schaden bei einem anderen verursacht oder eine Person so schwer verletzt, dass diese ihr Leben lang geschädigt ist. Doch auch nach einem Unfall mit einem geliehenen Auto zahlen manche Privathaft­pflicht­versicherer einen Ausgleich fürs Rück­stufen. Von den 18 besten Tarifen aus unserem letzten Vergleich von Haftpflichtversicherungen haben neun eine Rabatt­klausel.

Finanzieller Ausgleich nach Rück­stufung in der Kfz-Versicherung

„Selbst mein Versicherungs­makler wunderte sich über die Klausel“, sagt Toralf Eitner aus Meck­lenburg-Vorpommern. Der 51-Jährige profitiert von einer unerwarteten Regelung in seiner privaten Haft­pflicht­versicherung. Diese sieht einen finanziellen Ausgleich nach einer Rück­stufung in der Kfz-Versicherung vor, wenn er mit einem geliehenen Auto einen Unfall hat: „Kfz-Mehr­betrag durch die Rück­stufung für die ersten fünf Jahre“.

1 920 Euro Mehr­betrag

„Das traf genau meine Situation“, erklärt Eitner. „Ein Freund lieh mir unentgeltlich sein Auto. Ich hatte einen Unfall mit Sach-, aber zum Glück ohne Personenschaden.“ Der Kfz-Haft­pflicht­versicherer des Freundes und Fahr­zeughalters regulierte den Schaden und stufte den Halter vom güns­tigen Schadenfrei­heits­rabatt in SF-Klasse 16 in die SF-Klasse 7 zurück. Rund 1 920 Euro Mehr­betrag für die nächsten 26 Jahre rechnete der Versicherer dem Halter aus. Da jedoch der Fahrer Eitner für den Schaden verantwort­lich war, sicherte er zu, dafür gerade­zustehen.

Unser Rat

Rabatt­klausel. Wenn Sie mit einem geliehenen Auto – etwa dem eines Freundes – einen Unfall verursachen und der Kfz-Halter deswegen von seiner Auto­versicherung zurück­gestuft wird, greift vielleicht eine Rabatt­klausel Ihrer Privathaft­pflicht­versicherung. Dann zahlt Ihr Versicherer einen Ausgleich dafür, dass der Halter in seiner Kfz-Police zurück­gestuft wird. Doch nur einige Verträge haben eine solche Klausel.

Prüfen. Falls Sie sich gelegentlich ein Auto leihen, sehen Sie in Ihrem Privathaft­pflicht­vertrag nach, ob es dort eine Rabatt­klausel gibt.

Privathaft­pflicht. Die Haft­pflicht­police kommt dafür auf, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen. Mehr Informationen erhalten Sie in unseren Vergleich Haftpflichtversicherung.

736 Euro wegen Rück­stufung gezahlt

Eitner nahm zunächst seinen Privathaft­pflicht­vertrag in die Hand und studierte das Klein­gedruckte. In seinem Tarif Premium-Schutz bei der Barmenia, einem der sehr guten Tarife aus unserem Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen, fand er über­raschender­weise die Rabatt­schutz­klausel. Er wandte sich an seinen Versicherer, der darauf­hin rund 736 Euro an den Halter zahlte – den Mehr­betrag für fünf Jahre Rück­stufung. Für den Rest­betrag von 1 184 Euro kommt Eitner selbst auf.

Rabatt­schutz kein Stan­dard

Eine Privathaft­pflicht­versicherung springt ein, wenn ein Versicherter einen Schaden bei einem anderen verursacht oder eine Person so schwer verletzt, dass diese ihr Leben lang geschädigt ist. Dass die Versicherung aber nach einem Unfall mit einem geliehenen Auto einen Teil des Mehr­betrags nach Rück­stufung über­nimmt, gehört nicht zum Stan­dard­schutz.

Klausel in 9 der 18 besten Tarife

Doch es gibt mehrere Versicherer, die eine Rabatt­klausel in ihren Tarifen haben. Wir haben den Fall Eitner zum Anlass genommen, für die Top-Tarife aus unserem jüngsten Test Haftpflichtversicherung nach­zufragen. Ergebnis: Von den 18 besten Tarifen haben neun eine Rabatt­klausel. Es sind meist teurere Angebote, die Leistungen sind unterschiedlich: Manche Versicherer beschränken den Schaden­ersatz auf 3 000 oder 10 000 Euro, andere auf fünf Jahre Rück­stufung oder sie bieten die Über­nahme der Selbst­beteiligung in der Voll­kasko.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 16.02.2018 um 13:55 Uhr
Rabattklausel

@fku: Bei den besten 18 Tarifen unseres letzten Test zur Privaten Haftpflichtversicherung (Finanztest 10/2017), die mit der Note sehr gut (0,9) oder besser beurteilt wurden, gab es zum Stichtag der Untersuchung (01.07.2017) bei folgenden Angeboten (Anbieter (Tarif)) eine solche Rabattklausel: Basler (Ambiente Top), VHV (Klassik-Garant Exklusiv), Schwarzwälder (Exclusiv Fair Play Plus Direkt), Waldenburger (Premium Plus), Barmenia (Premium-Schutz), Interrisk (XXL), Ostangler (Exclusiv Fair Play Plus Direkt), Axa (Boxflex + Baustein Premium + Baustein Vermietung) und Versicherungskammer Bayern (Optimal).
Wie in Finanztest 01/2018 beschrieben unterscheiden sich die Leistungen im Detail: Manche Tarife fordern eine zusätzliche Selbstbeteiligung oder beschränken Ihre Ersatzleistung in der Höhe auf 3000 Euro, andere ersetzen ein solchen ‚Rückstufungs-Schaden‘ nur für einen Zeitraum von drei Jahren. Häufig wird dieser Schaden auch nur in der Kfz- Haftpflicht übernommen, nicht aber in der Vollkasko-Versicherung. Letztlich sollte die Entscheidung für oder gegen einen Tarif aber nicht allein aus diesem Gesichtspunkt erfolgen. (AK)

fku am 14.02.2018 um 21:37 Uhr
und welche 9 sind es?

Klasse, und welche 9 Anbieter haben nun die Klausel?