Eine Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn ein Versicherter einen Schaden bei einem anderen verursacht oder eine Person so schwer verletzt, dass diese ihr Leben lang geschädigt ist. Doch auch nach einem Unfall mit einem geliehenen Auto zahlen manche Privathaftpflichtversicherer einen Ausgleich fürs Rückstufen. Von den 18 besten Tarifen aus unserem letzten Vergleich von Haftpflichtversicherungen haben neun eine Rabattklausel.
Finanzieller Ausgleich nach Rückstufung in der Kfz-Versicherung
„Selbst mein Versicherungsmakler wunderte sich über die Klausel“, sagt Toralf Eitner aus Mecklenburg-Vorpommern. Der 51-Jährige profitiert von einer unerwarteten Regelung in seiner privaten Haftpflichtversicherung. Diese sieht einen finanziellen Ausgleich nach einer Rückstufung in der Kfz-Versicherung vor, wenn er mit einem geliehenen Auto einen Unfall hat: „Kfz-Mehrbetrag durch die Rückstufung für die ersten fünf Jahre“.
1 920 Euro Mehrbetrag
„Das traf genau meine Situation“, erklärt Eitner. „Ein Freund lieh mir unentgeltlich sein Auto. Ich hatte einen Unfall mit Sach-, aber zum Glück ohne Personenschaden.“ Der Kfz-Haftpflichtversicherer des Freundes und Fahrzeughalters regulierte den Schaden und stufte den Halter vom günstigen Schadenfreiheitsrabatt in SF-Klasse 16 in die SF-Klasse 7 zurück. Rund 1 920 Euro Mehrbetrag für die nächsten 26 Jahre rechnete der Versicherer dem Halter aus. Da jedoch der Fahrer Eitner für den Schaden verantwortlich war, sicherte er zu, dafür geradezustehen.
Unser Rat
Rabattklausel. Wenn Sie mit einem geliehenen Auto – etwa dem eines Freundes – einen Unfall verursachen und der Kfz-Halter deswegen von seiner Autoversicherung zurückgestuft wird, greift vielleicht eine Rabattklausel Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Dann zahlt Ihr Versicherer einen Ausgleich dafür, dass der Halter in seiner Kfz-Police zurückgestuft wird. Doch nur einige Verträge haben eine solche Klausel.
Prüfen. Falls Sie sich gelegentlich ein Auto leihen, sehen Sie in Ihrem Privathaftpflichtvertrag nach, ob es dort eine Rabattklausel gibt.
Privathaftpflicht. Die Haftpflichtpolice kommt dafür auf, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen. Mehr Informationen erhalten Sie in unseren Vergleich Haftpflichtversicherung.
736 Euro wegen Rückstufung gezahlt
Eitner nahm zunächst seinen Privathaftpflichtvertrag in die Hand und studierte das Kleingedruckte. In seinem Tarif Premium-Schutz bei der Barmenia, einem der sehr guten Tarife aus unserem Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen, fand er überraschenderweise die Rabattschutzklausel. Er wandte sich an seinen Versicherer, der daraufhin rund 736 Euro an den Halter zahlte – den Mehrbetrag für fünf Jahre Rückstufung. Für den Restbetrag von 1 184 Euro kommt Eitner selbst auf.
Rabattschutz kein Standard
Eine Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn ein Versicherter einen Schaden bei einem anderen verursacht oder eine Person so schwer verletzt, dass diese ihr Leben lang geschädigt ist. Dass die Versicherung aber nach einem Unfall mit einem geliehenen Auto einen Teil des Mehrbetrags nach Rückstufung übernimmt, gehört nicht zum Standardschutz.
Klausel in 9 der 18 besten Tarife
Doch es gibt mehrere Versicherer, die eine Rabattklausel in ihren Tarifen haben. Wir haben den Fall Eitner zum Anlass genommen, für die Top-Tarife aus unserem jüngsten Test Haftpflichtversicherung nachzufragen. Ergebnis: Von den 18 besten Tarifen haben neun eine Rabattklausel. Es sind meist teurere Angebote, die Leistungen sind unterschiedlich: Manche Versicherer beschränken den Schadenersatz auf 3 000 oder 10 000 Euro, andere auf fünf Jahre Rückstufung oder sie bieten die Übernahme der Selbstbeteiligung in der Vollkasko.
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@fku: Bei den besten 18 Tarifen unseres letzten Test zur Privaten Haftpflichtversicherung (Finanztest 10/2017), die mit der Note sehr gut (0,9) oder besser beurteilt wurden, gab es zum Stichtag der Untersuchung (01.07.2017) bei folgenden Angeboten (Anbieter (Tarif)) eine solche Rabattklausel: Basler (Ambiente Top), VHV (Klassik-Garant Exklusiv), Schwarzwälder (Exclusiv Fair Play Plus Direkt), Waldenburger (Premium Plus), Barmenia (Premium-Schutz), Interrisk (XXL), Ostangler (Exclusiv Fair Play Plus Direkt), Axa (Boxflex + Baustein Premium + Baustein Vermietung) und Versicherungskammer Bayern (Optimal).
Wie in Finanztest 01/2018 beschrieben unterscheiden sich die Leistungen im Detail: Manche Tarife fordern eine zusätzliche Selbstbeteiligung oder beschränken Ihre Ersatzleistung in der Höhe auf 3000 Euro, andere ersetzen ein solchen ‚Rückstufungs-Schaden‘ nur für einen Zeitraum von drei Jahren. Häufig wird dieser Schaden auch nur in der Kfz- Haftpflicht übernommen, nicht aber in der Vollkasko-Versicherung. Letztlich sollte die Entscheidung für oder gegen einen Tarif aber nicht allein aus diesem Gesichtspunkt erfolgen. (AK)
Klasse, und welche 9 Anbieter haben nun die Klausel?