Selbst wenn ein Autofahrer sein Fahrzeug bereits abgestellt hat und ausgestiegen ist, kann ein von ihm verursachter Schaden ein Fall für seine Kfz-Haftpflichtversicherung sein: Das musste ein Autofahrer feststellen, der nach dem Einparken ausstieg und einen dicht neben seinem Wagen abgestellten Motorroller umsetzte. Dabei beschädigte er den Roller.
Der Mann wollte den Fall über die Privathaftpflichtversicherung regeln, doch das Landgericht Köln verwies ihn an die Kfz-Versicherung (Az. 24 S 42/06).
Das ist für den Mann schlechter: Denn wenn die Kfz-Versicherung den Schaden übernimmt, steigt sein Beitrag.
Obwohl der Fahrer schon ausgestiegen war, sahen die Richter einen direkten Zusammenhang zwischen dem Gebrauch des Autos und dem Umsetzen des Rollers. Erst dadurch sei das Parken abgeschlossen worden.
Tipp: In eine ähnliche Lage können Sie kommen, wenn Sie mit dem Einkaufswagen ein parkendes Fahrzeug beschädigen: So musste die Kfz-Versicherung zahlen, als ein Mann beim Hantieren mit dem Autoschlüssel den Einkaufswagen losließ und dieser gegen ein parkendes Fahrzeug rollte (Amtsgericht Frankfurt, Az. 301 C 769/03).
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