So haben wir getestet
Im Test: 18 Haferdrinks, davon 14 mit Biosiegel. 7 sind mit Kalzium angereichert, 11 nicht. Wir kauften die nach unseren Recherchen markthäufigsten Varianten ein – im September und Oktober 2019. Die Preise ermittelten wir durch Befragen der Anbieter im März 2020.
Sensorisches Urteil: 40 %
Die sensorischen Prüfungen wurden in Anlehnung an die Methode L 00.90–22 (Allgemeiner Leitfaden zur Erstellung eines sensorischen Profils) der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (ASU) durchgeführt. Fünf geschulte Prüfer verkosteten die anonymisierten Getränke unter gleichen Bedingungen. Sie dokumentierten Details zu Aussehen, Geruch, Geschmack, Nachgeschmack und Mundgefühl und erarbeiteten einen Konsens als Bewertungsbasis.
Ernährungsphysiologische Qualität: 10 %
Wir begutachteten die Zusammensetzung der Haferdrinks. Dazu bestimmten wir im Labor für jedes Produkt die Gehalte an Eiweiß in Anlehnung an die Methode L 01.00–10/1 der ASU, Fett in Anlehnung an die Methode L 02.00–11 der ASU, die Zucker Saccharose, Glukose, Fruktose und Maltose mittels HPLC sowie Laktose mittels LC-MS/MS. Für die Bewertung des Zuckergehaltes bildeten wir die Summe der Einzelzucker. Zudem bestimmten wir die Mineralstoffe Kalzium, Kalium, Magnesium und Eisen nach Aufschluss gemäß Din EN 13805 gemäß oder in Anlehnung an die Methode L 00.00–144 der ASU sowie Jod nach Extraktion mittels ICP-MS gemäß Methode L 00.00–93 der ASU. Die Fettsäurezusammensetzung analysierten wir gemäß Methode C-VI 10a/11d der Deutschen Gesellschaft für Fettwissenschaft mittels GC-FID nach Überführung in die jeweiligen Fettsäuremethylester. Für die Bewertung orientierten wir uns an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.
Schadstoffe: 25 %
Wir prüften auf Nickel, Aluminium, Arsen, Blei, Quecksilber und Kadmium, auf Pflanzenschutzmittel inklusive Mepiquat und Chlormequat sowie auf Glyphosat, AMPA und Glufosinat. Weiterhin prüften wir auf Chlorat und Perchlorat sowie auf eine Reihe von Schimmelpilzgiften: Aflatoxin B1, B2, G1 und G2, Ochratoxin A, Deoxynivalenol, Nivalenol, Zearalenon, T-2 und HT-2-Toxine.
Folgende Methoden setzten wir ein:
- Nickel: Druckaufschluss gemäß Methode Din EN 13805 und Analyse in Anlehnung an Din EN 15763
- Aluminium: Druckaufschluss gemäß Methode Din EN 13805 und Analyse gemäß L 00.00–157 der ASU
- Arsen, Blei, Kadmium und Quecksilber: Druckaufschluss gemäß Methode Din EN 13805 und Analyse gemäß Din EN 15763
- Pflanzenschutzmittel: QuEChERS-Methode gemäß L 00.00–115/1 der ASU
- Mepiquat und Chlormequat: gemäß Methode L 00.0–76 der ASU
- Glyphosat, AMPA und Glufosinat: mittels LC-MS/MS nach Derivatisierung und Aufreinigung
- Chlorat und Perchlorat: mittels LC-MS/MS nach der QuPPe-Methode
- Aflatoxine B1, B2, G1 und G2: angelehnt an Din EN 14123
- Ochratoxin A: in Anlehnung an Din EN 14132
- Deoxynivalenol, Nivalenol, Zearalenon, T-2 und HT-2-Toxine: mittels LC-MS/MS
Mikrobiologische Qualität: 0 %
Wir prüften gemäß Din EN ISO 4833–2 auf aerobe und anaerobe Keime sowie auf Hefen und Schimmelpilze gemäß ISO 21527–1 – kein Produkt war auffällig.
Nutzerfreundlichkeit der Verpackung: 10 %
Drei Experten prüften, wie einfach sich die Produkte öffnen und der Inhalt entnehmen und dosieren ließ. Wir kontrollierten die Originalitätssicherung und Hinweise zum Recycling.
Deklaration: 15 %
Wir prüften die Packungsangaben nach dem Lebensmittelrecht einschließlich nährwertbezogener Angaben, gesundheitsbezogener Angaben und Angaben zu den Nährwerten. Drei Experten prüften auch Leserlichkeit und Übersichtlichkeit der Informationen. Bei Angaben zur Schäumbarkeit überprüften wir die Schäumbarkeit mit einem elektrischen Milchaufschäumer. Dafür setzten wir jeweils 200 Milliliter Haferdrink ein. Nach dem Aufschäumen füllten wir Flüssigkeit und Schaum in ein skaliertes Becherglas und ermittelten das Volumen des Schaums sowie die Schaumstabilität. Außerdem beschrieben wir die sensorische Qualität des Schaums.
Abwertungen
Produktmängel wirken sich verstärkt auf das test-Qualitätsurteil aus. Sie sind in der Tabelle mit einem Stern *) gekennzeichnet. Lautete das Schadstoffurteil ausreichend, konnte das test-Qualitätsurteil nur eine halbe Note besser sein. Lautete das Deklarationsurteil ausreichend, zogen wir vom test-Qualitätsurteil eine halbe Note ab.
Weitere Untersuchungen
Wir bestimmten den pH-Wert, Gehalte an Asche, Wasser, Kochsalz und Zink sowie und exemplarisch bei drei Produkten auch die Aminosäurezusammensetzung. Den Kohlenhydratgehalt und den Brennwert berechneten wir. Waren die Vitamine B2, B12 und D deklariert, prüften wir deren Gehalt. Wir prüften auf die Allergene Mandel- und Cashewkerne, Haselnüsse und Soja. Wir prüften auf niedrigsiedende Halogenkohlenwasserstoffe und auf gentechnisch veränderte Bestandteile. Waren Aromen deklariert oder stellten wir in der sensorischen Prüfung eine Vanillenote fest, überprüften wir die Aromastoffe. Die Ergebnisse waren unauffällig.
Folgende Methoden setzten wir ein:
- pH-Wert: potentiometrisch in Anlehnung L 26.26–4 der ASU
- Asche: durch Veraschung bei 550 Grad Celsius in Anlehnung an L 01.00–77 der ASU
- Wasser: indirekt über die Bestimmung des Trockenmassegehaltes in Anlehnung an L 01.00–27 der ASU
- Kochsalz: über Natrium mit Druckaufschluss gemäß Methode Din EN 13805 und Analyse gemäß L 00.00–144 der ASU sowie zusätzlich potentiometrisch über Chlorid in Anlehnung an L 03.00–11 der ASU
- Zink: nach Aufschluss gemäß Din EN 13805 angelehnt an die Methode L 00.00–144 der ASU
- Aminosäurezusammensetzung: in Anlehnung an L 49.07–1 der ASU
- Kohlenhydrate: Berechnung durch Differenz der Prozentsumme von Eiweiß, Gesamtfett, Wasser und Asche zu Hundert
- Energie/Brennwert: Berechnung gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011
- Vitamin B2: mittels HPLC-MS/MS in Anlehnung an Din EN 14152
- Vitamin B12: mittels HPLC-MS/MS
- Vitamin D: mittels RP-HPLC-MS/MS in Anlehnung an Din EN 12821
- Mandelkerne, Cashewkerne, Haselnüsse, Soja: mittels ELISA
- Niedrigsiedende Halogenkohlenwasserstoffe: in Anlehnung an Methode L 13.04–01 der ASU
- Gentechnisch veränderte Bestandteile: in Anlehnung an die Methode L 00.00–105 der ASU
- Aromastoffe: in Anlehnung an die Methoden L 00.00–106 und L 00.00–134 der ASU
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