
Kosten für ein sowohl privat als auch beruflich genutztes häusliches Arbeitszimmer können Steuerzahler nicht einmal anteilig steuerlich geltend machen, urteilte der Bundesfinanzhof (unter anderem Az. GrS 1/14 und 2 BvR 949/17).
Allgemeinverfügung gegen alle Einsprüche
Der Bundesfinanzhof hat entschieden (unter anderem Az. GrS 1/14 und 2 BvR 949/17) und die Finanzbehörden weisen deshalb mit einer Allgemeinverfügung vom 30. April 2018 alle Einsprüche dagegen zurück. Betroffen sind die Fälle, in denen Steuerzahler die Streichung solcher Kosten für gesetzeswidrig hielten oder das Grundgesetz verletzt sahen. Alle offenen Einsprüche und Änderungsanträge, die Steuerzahler so begründet hatten, lehnte die Verwaltung nun auf einen Schlag ab.
Betroffene mit längerer Klagefrist
Das Ziel von Allgemeinverfügungen: Sie entlasten die Verwaltung, die dann keine individuellen Einspruchsentscheidungen schreiben muss. Betroffenen steht es aber offen, zu klagen. Dafür bekommen sie länger Zeit: Die Frist beträgt ein Jahr, nachdem die Verfügung im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird.
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