Pflegebedürftige Menschen dürfen den Vertrag mit dem Pflegedienst fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen. An eine Frist von 14 Tagen, die in den Verträgen bisher stehen kann, sind sie nicht gebunden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. III ZR 203/10).
Die Richter argumentierten, dass ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen einem pflegebedürftigen Menschen und einer Pflegekraft bestehe – ähnlich wie zwischen einem Arzt und einem Patienten. Ist das Vertrauen zerstört, könne es dem Pflegebedürftigen nicht zugemutet werden, sich weiterhin von dem Pflegedienst versorgen zu lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Pflegedienst einen Menschen medizinisch versorgt oder nur für die Grundpflege wie das Waschen und Anziehen zuständig ist.