Lebensmittelkennzeichnung: Wo das Hackfleisch herkommt

Herkunftsangabe. Überwiegt Rindfleisch im Hack, muss draufstehen, wo es herkommt. Ab April gilt eine ähnliche Regelung auch für Schweinefleisch.
Ab 1. April 2015 muss auf Fleisch die Herkunft der Tiere zu finden sein. Das schreibt die neue Lebensmittelinformationsverordnung vor. Auch andere Regeln haben sich geändert – nicht immer zum Vorteil der Verbraucher.
Rind. Bei Rinderhackfleisch muss schon seit dem Jahr 2000 das Land der Herkunft, Schlachtung und Herstellung auf der Verpackung stehen. Bei gemischtem Hackfleisch sind die Angaben erst ab einem Rindanteil von 50 Prozent Pflicht. Diese Regelung wurde in Europa im Rahmen der BSE-Krise eingeführt. Sie gilt weiterhin.
Schwein. Auf reinem Schweinefleisch muss ab 1. April stehen, in welchem Land die Tiere aufgezogen und geschlachtet wurden. Bei Hackfleisch muss lediglich angegeben sein, ob das in oder außerhalb der EU stattgefunden hat. Stammt das Fleisch von Schweinen aus EU- und Nicht-EU-Ländern, ist sogar die wenig aufschlussreiche Angabe „Aufgezogen und geschlachtet in und außerhalb der EU“ zulässig. Die Ursprungsangabe ist bei Schwein auch nur dann Pflicht, wenn es den größeren Teil des gemischten Hackfleischs ausmacht.
Kollagen. Seit Januar 2014 muss neben dem Fettgehalt auch das „Verhältnis Kollagen/Fleischeiweiß“ auf der Packung stehen. Für viele Verbraucher ist der Begriff Kollagen auf Fleischverpackungen verwirrend. Hinter der Angabe versteckt sich der Anteil des Bindegewebes im Fleischeiweiß.
Pferd. Fertigprodukte wie die Tiefkühllasagne, in der 2013 Pferdefleisch entdeckt wurde, brauchen weiterhin keine Herkunftskennzeichnung. Bislang legte die EU-Kommission nur einen Bericht über mögliche Regelungen vor.