Bausparkassen versuchen immer wieder mit unfeinen Tricks, Kunden aus gutverzinsten Altverträgen zu drängen. Jüngstes Beispiel: die Deutsche Bank Bausparkasse. Wenn sie einen Kunden über die anstehende Zuteilung seines Vertrags informiert, zählt sie ihm nur folgende Möglichkeiten auf: Er kann sich sein Guthaben auszahlen lassen und das Darlehen zum Effektivzins von 7,13 Prozent sofort in Anspruch nehmen, es innerhalb von zwölf Monaten abrufen oder auf das Darlehen verzichten. Eine dieser Varianten soll er auf der beigefügten Zuteilungserklärung ankreuzen und die Erklärung unterschrieben zurücksenden.
Die Kasse verschweigt: Der Sparer muss gar nichts tun. Er kann einfach weiter sparen und noch jahrelang bis zu 4 Prozent Zinsen kassieren. Sein Geld kann er sich auch später auszahlen lassen. Kündigen darf die Bausparkasse erst, wenn das Guthaben die Bausparsumme erreicht. Wer die Erklärung dagegen unterschreibt, ist den guten Vertrag los.
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