Gutverzinsten Altverträge Fieser Trick der Deutsche Bank Bausparkasse

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Bausparkassen versuchen immer wieder mit unfeinen Tricks, Kunden aus gutverzinsten Altverträgen zu drängen. Jüngstes Beispiel: die Deutsche Bank Bausparkasse. Wenn sie einen Kunden über die anstehende Zuteilung seines Vertrags informiert, zählt sie ihm nur folgende Möglich­keiten auf: Er kann sich sein Guthaben auszahlen lassen und das Darlehen zum Effektivzins von 7,13 Prozent sofort in Anspruch nehmen, es inner­halb von zwölf Monaten abrufen oder auf das Darlehen verzichten. Eine dieser Varianten soll er auf der beigefügten Zuteilungs­erklärung ankreuzen und die Erklärung unter­schrieben zurück­senden.

Die Kasse verschweigt: Der Sparer muss gar nichts tun. Er kann einfach weiter sparen und noch jahre­lang bis zu 4 Prozent Zinsen kassieren. Sein Geld kann er sich auch später auszahlen lassen. Kündigen darf die Bausparkasse erst, wenn das Guthaben die Bausparsumme erreicht. Wer die Erklärung dagegen unter­schreibt, ist den guten Vertrag los.

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