
Wertpapier. Selbst namentlich ausgestellte Gutscheine sind übertragbar.
Wie bitte, schon nach sechs Monaten verfallen? Geschenkgutscheine können für die Beschenkten auch Stress bedeuten. Doch nicht immer ist eine so kurze Einlösefrist rechtens. Dann gilt die gesetzliche Frist, und Händler müssen den Gutschein bis zu drei Jahre nach dem Kauf annehmen. Damit das praktische Universalgeschenk nicht zum Streitfall wird, ist es gut, schon beim Kauf seine Rechte zu kennen. test.de zeigt, worauf es ankommt, und gibt praktische Tipps.
Bereits beim Kauf auf die Einlösefrist achten
Schnell besorgt, flexibel einsetzbar, persönlicher als ein Geldgeschenk: einfach praktisch, so ein Gutschein. Allein im Weihnachtsgeschäft 2013 setzten die deutschen Händler rund 2 Milliarden Euro damit um, schätzt der Branchenverband HDE. Bereits beim Kauf sollten Kunden auf eine nicht zu knapp bemessene Einlösefrist achten. Sonst kann aus der gutgemeinten Gabe Stress für den Beschenkten werden.
Wie lange sind Gutscheine gültig?
Wenn kein Ablaufdatum auf dem Gutschein vermerkt ist, gilt er drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem er gekauft wurde. So will es das Bürgerliche Gesetzbuch. „Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre“, steht in Paragraf 195. Gutscheine, die zu Weihnachten 2013 verschenkt wurden, gelten also bis zum 31. Dezember 2016.
Manchmal sind auch kürzere Fristen rechtens, zum Beispiel bei einem Gutschein für eine Stadtrundfahrt, eine Massagebehandlung oder fürs Haareschneiden. Da die Ausgaben des Anbieters von Jahr zu Jahr steigen, etwa durch höhere Löhne oder Stromkosten, entspricht der Wert der Dienstleistung irgendwann nicht mehr dem ursprünglichen Wert des Gutscheins.
Tipp: Lassen Sie den Gutschein besser über einen Betrag statt eine bestimmte Dienstleistung ausstellen. Im Jahr 2008 urteilte das Oberlandesgericht München: Ein Amazon-Gutschein – über einen Betrag – darf nicht auf ein Jahr befristet sein, sondern muss drei Jahre gelten (Az. 29 U 3193/07).
Darf ein Gutschein schon nach drei Monaten verfallen?
Laufzeiten von weniger als einem Jahr sind nach herrschender Rechtsprechung zu knapp und damit unwirksam. Wenn so etwas auf einem Gutschein steht, sollte der Inhaber des Papiers auf die Dreijahresfrist hinweisen und sie einfordern.
Es gibt aber Ausnahmen, beispielsweise Gutscheine für eine Musicalvorstellung, die nur noch kurze Zeit auf dem Spielplan steht. Auch bei Schnäppchengutscheinen und anderen Werbeaktionen darf die Frist kürzer sein (siehe Groupon, Dailydeal und Co.).
Darf ein Geschäft sich nach Fristablauf weigern, den Gutschein einzulösen?
Nach Ablauf einer wirksamen Einlösefrist muss der Händler den Gutschein nicht mehr annehmen. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen haben Kunden aber Anspruch darauf, dann einen Teil des Geldwerts erstattet zu bekommen. Schließlich hat der Händler vom Käufer des Gutscheins Geld kassiert, das er nicht ohne jegliche Gegenleistung behalten darf.
Dem Händler steht allerdings von der Gutscheinsumme so viel zu, wie sein Gewinn bei fristgerechter Einlösung gewesen wäre. Wie viel das ist, muss im Einzelfall je nach der üblichen Gewinnspanne entschieden werden.
Tipp: Wenn Sie einen Gutschein bekommen haben, warten Sie nicht zu lange mit dem Einlösen. Sie ersparen sich dadurch lästige Diskussionen. Schaffen Sie es nicht, ihn rechtzeitig einzulösen, fragen Sie den Händler vor Ablauf der Frist, ob eine Verlängerung möglich ist. Geht er darauf ein, lassen Sie sich die verlängerte Gültigkeit schriftlich auf dem Gutschein vermerken.
Kann ich mir den Wert des Gutscheins auch auszahlen lassen?
Einen Anspruch darauf haben Sie nicht, selbst wenn Ihnen absolut nichts vom Warenangebot des Händlers gefällt. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts können Sie allenfalls dann verlangen, wenn ein konkret im Gutschein benanntes Produkt nicht mehr lieferbar ist.
Kann ich einen Gutschein an eine andere Person weitergeben, auch wenn mein Name draufsteht?
Ja, rechtlich ist das problemlos möglich. Gutscheine sind Inhaberpapiere, das heißt, jeder Überbringer kann sie nutzen. Selbst wenn ein Name auf dem Gutschein steht, zeigt das nur, dass der Schenkende dem Gutschein eine persönliche Note verleihen wollte. Dem Händler kann das letztlich egal sein, er ist nicht zu einer Identitätskontrolle verpflichtet.
Ausnahmen gibt es nur, wenn jemand individuelle Voraussetzungen erfüllen muss – zum Beispiel wenn ein Gesundheitszeugnis oder eine besondere Versicherung für die Teilnahme an einer Fahrt im Heißluftballon notwendig ist.
Tipp: Bewahren Sie Gutscheine ebenso sorgfältig auf wie Bargeld. Wenn Sie sie verlieren oder verlegen, sind Sie auf den guten Willen des Händlers angewiesen.
Darf ich einen Gutschein auf mehrere Einkäufe verteilen?
Eine klare Regelung gibt es dafür nicht. Wenn der Verwaltungsaufwand für den Händler zumutbar ist, muss er sich darauf einlassen. Zum Beispiel dürfte es kein Problem sein, wenn jemand für einen 100-Euro-Einkaufsgutschein vier Einkäufe à 25 Euro tätigt. Der Restwert wird dann auf dem Gutschein vermerkt oder der Kunde erhält eine neue Gutschrift. Etliche Geschäfte geben auch Gutscheinkarten aus, von denen Teilbeträge abgebucht werden können.
Gelten für Umtauschgutscheine die gleichen Regeln wie für Geschenke?
Nimmt der Verkäufer aus Kulanz einwandfreie Ware zurück, erhalten Kunden dafür statt des gezahlten Kaufpreises oft einen Einkaufsgutschein. Der funktioniert wie ein Geschenkgutschein – darf also auch befristet sein. Bei Rückgabe mangelhafter Ware brauchen sich die Käufer dagegen nicht mit Gutscheinen zufriedenzugeben. Kann die defekte Ware weder repariert noch umgetauscht werden, können sie ihr Geld zurückverlangen.
Was ist, wenn das Geschäft oder Hotel, von dem ich einen Gutschein habe, inzwischen pleite ist?
Im Fall einer Insolvenz erhalten Sie keine Ware oder Dienstleistung und wahrscheinlich nicht einmal das Geld zurück. Betroffene können zwar, wie alle Gläubiger des insolventen Unternehmens, ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden.
Soweit noch Geld vorhanden sein sollte, könnten Kunden dann eine entsprechende Quote ausgezahlt bekommen. Doch die Chancen, auch nur einen Teil des Betrags zu erhalten, sind meist gering.
Gutscheine haben ihre Tücken. Aber einfach nur Geld schenken ist langweilig. Was kann ich tun?
Sie können auch selbst angefertigte Gutscheine verschenken, zum Beispiel „50 Euro für eine neue Kaffeemaschine“. Dann haben die Beschenkten kein Problem mit der Gültigkeitsdauer oder dem Insolvenzrisiko. Und sie können selbst entscheiden, wo sie einkaufen und so zum Beispiel Sonderangebote nutzen.