Testergebnisse für Verein sicherer und seriöser Internetshopbetreiber Internetsiegel
Online Gütesiegel 12/2019
Verein sicherer und seriöser Internetshopbetreiber: Internetsiegel | Gewichtung | Testurteil |
---|---|---|
Aussagekraft des Siegels für Onlineshopper
|
100 % | niedrig |
Schutz vor Fake Shops
|
0 % | hoch |
Schutz vor Problemen beim Bestellvorgang1
|
0 % | niedrig |
Schutz vor Verbraucherunfreundlichen Regelungen in den AGB2
|
0 % | mittel |
Schutz vor verbraucherunfreundlichen Regelungen in den Datenschutzerklärungen3
|
0 % | sehr niedrig |
Schutz vor Hackerangriffen und Datenverlust4
|
0 % | sehr niedrig |
Produktmerkmale für Verein sicherer und seriöser Internetshopbetreiber Internetsiegel |
|
---|---|
Angaben laut Anbieter | |
Seit wann existiert das Siegel? | 2007 |
Wie viele Shops tragen das Siegel? | ca. 1200 |
Was verspricht das Siegel Onlineshoppern? | "Ich vertrau' dem Internetsiegel, weil es Sicherheit und Seriosität bietet." "In Onlineshops sicher einkaufen weil mit dem Gütesiegel zertifiziert." |
Welche Zusatzangebote macht das Siegel für Onlineshopper? | Beschwerdemöglichkeit über Shops, die das Siegel tragen. Kunden, die Beschwerden haben, können sich an die Schlichtungsstelle des Siegelgebers wenden. |
Schutz vor | |
Was prüfte der Siegelgeber im Test? | Bestellvorgang inklusive Navigation und Information, AGB, Datenschutzerklärung und Impressum. |
Hat der Siegelgeber vor Siegelvergabe geprüft, ob die von ihm monierten Mängel behoben wurden? | Ja |
Wie viele Testkäufe machte der Siegelgeber?5 | 1 |
Legende
- sehr hoch
- hoch
- mittel
- niedrig
- sehr niedrig
- ja
- nein
Skala für „Aussagekraft des Siegels“ und „Schutz vor ...“: sehr hoch, hoch, mittel, niedrig, sehr niedrig.
Reihenfolge nach Aussagekraft des Siegels, bei gleicher Bewertung nach Alphabet.
AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen.
- 1
- Zum Beispiel:Fehlende Abbruchfunktion kurz vor dem Bezahlvorgang im Warenkorb.
- 2
- Zum Beispiel vor Ausschlüssen jeglicher Haftung.
- 3
- Zum Beispiel unpräzise Formulierung über die Weitergabe personenbezogener Daten.
- 4
- Zum Beispiel: schwache Verschlüsselung der Datenübertragung.
- 5
- Anzahl der Testkäufe, die der Siegelgeber anschließend als Testkauf zu erkennen gab.