Unser Rat
Bequem. Wenn Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag noch nie gewechselt haben, sind Sie in der Grundversorgung und können mit Monatsfrist kündigen.
Eilig. Wenn Sie schon einmal gewechselt haben, lesen Sie in Ihrem Vertrag nach, welche Kündigungsfrist gilt. Kündigen Sie selbst, wenn dafür nur noch weniger als acht Wochen Zeit sind oder wenn Sie wegen einer Preiserhöhung kündigen. Schreiben Sie: „Ich kündige den Strom-/Gaslieferungsvertrag mit der Nummer xy (meist auch in den Kontoauszügen zu finden) zum nächstmöglichen Termin.“
Sicher. Schicken Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an Ihren bisherigen Energieversorger. Warten Sie mit dem neuen Vertrag, bis Sie den Rückschein im Briefkasten haben, schicken Sie die Unterlagen dann sofort los.