
Sauer wegen einer Preiserhöhung? Das ist ein guter Anlass, den Versorger zu wechseln und hunderte von Euro zu sparen.
Bald geht es wieder los. Die Stromkunden erhalten Post von ihrem Versorger. Er teilt eine Preiserhöhung mit.
Energieexperten wie die des Internetvergleichsrechners verivox gehen von durchschnittlich 4 Prozent Erhöhung aus. Im Einzelfall kann es aber auch deutlich mehr sein. Nach der Preissteigerungswelle zu Jahresbeginn wird aber bei vielen Kunden selbst ein kleiner Anstieg das Fass zum Überlaufen bringen.
Auch den Gaskunden sitzt der Ärger über die jüngste Preiserhöhung vermutlich noch in den Knochen. Allein zwischen September und November haben 390 Gasversorger die Preise erhöht. „Damit hat jeder zweite Gasanbieter die Preise erhöht“, sagt Dagmar Ginzel von verivox.
Besonders heftig langte die „Gasversorgung Wismar Land Vertrieb GmbH“ zu. Hier stieg der Preis für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden im Grundtarif gleich um 24,8 Prozent auf 2 034 Euro.
Wer sich Preissteigerungen nicht gefallen lassen und den Versorger wechseln will, hat zwei Möglichkeiten. Entweder er nutzt kostenlose Internetrechner wie check24.de, toptarif.de und verivox.de oder er wendet sich an die Energieberatungsstellen einer Verbraucherzentrale (Adressen siehe www.verbraucherzentrale-energieberatung.de).
Die Mühe lohnt sich: Unsere Modellfamilie spart in drei Beispielstädten pro Jahr zwischen 50 und 150 Euro beim Strom und bis zu 570 Euro beim Gas, wenn sie sich aus dem teuren Grundversorgungstarif verabschiedet (siehe Tabelle „Tarifbeispiele“).
Tarifrechner mit Tücken
In die Vergleichsrechner gibt der Kunde seine Postleitzahl und seinen Jahresstromverbrauch ein. Schon erhält er eine Liste mit günstigen Angeboten für Strom und Gas.
Die Rechner haben jedoch einen Haken: Sie arbeiten mit Voreinstellungen, die nicht für alle Kunden gleichermaßen geeignet sind. Bequeme, vorsichtige oder umweltbewusste Kunden landen mit den Voreinstellungen der Rechner schnell im falschen Tarif. Die Voreinstellungen wenden sich an Sparfüchse, die auch Vorkasse akzeptieren, um die höchste Ersparnis rauszuholen, und die bereit sind, schnell wieder zu wechseln.
Die Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisieren solche Tücken der Tarifrechner. Lösen lässt sich das Problem nur, wenn der Energiekunde im Rechner die Voreinstellungen wegklickt und eigene Kriterien festlegt. Außerdem sollte er am besten mehrere Rechner zum Vergleich nutzen.
Billigangebot ist teurer als Grundtarif
Was passieren kann, wenn Kunden eine Voreinstellung unkritisch nutzen, zeigt ein Beispiel: Ein Stromkunde klickt bei toptarif.de und verivox.de für die Berliner Postleitzahl 10435 alle Voreinstellungen bis auf eine weg. „Einmaligen Bonus berücksichtigen“ lässt er stehen und sieht in der Trefferliste auf Platz eins oder drei ein Angebot von Stromio. Es hat einen Neukundenbonus von 25 Prozent.
Laut Liste kosten 4 000 Kilowattstunden Strom im Tarif „Garant“ rund 861 Euro im ersten Vertragsjahr. Als Ersparnis zum Grundtarif werden gut 113 Euro angegeben. Das Angebot hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Genauso lang gilt auch eine Preisfixierung für den Strombeschaffungspreis.
Das Angebot klingt super. Tatsächlich ist es aber über die Gesamtlaufzeit von zwei Jahren 62 Euro teurer als der Grundtarif des örtlichen Versorgers Vattenfall.
Möglich ist diese Täuschung, weil in der Preisübersicht nur der Preis für das erste Jahr berücksichtigt wird. Darin ist der Bonus von 25 Prozent eingerechnet, der im zweiten Jahr wegfällt. Der Bonus beträgt im ersten Jahr immerhin rund 287 Euro. Damit hat es Stromio geschafft, sich in den Rechnern nach vorne zu mogeln.
Schon im ersten Jahr wird mancher Kunde überrascht sein. Denn er zahlt trotz Bonus höhere monatliche Abschläge als bisher. Denn der Bonus wird erst in der Jahresendabrechnung berücksichtigt.
Diese Häkchen führen zum Ziel
Solche Beispiele sollten niemanden vom Wechsel abhalten. Denn mit den richtigen Klicks lassen sich Fallen umgehen.
Empfehlenswerte Tarife sollten eine Mindestvertragslaufzeit von nicht mehr als zwölf Monaten haben und eine kurze Kündigungsfrist von höchstens acht Wochen. Wichtig ist außerdem, dass die Preisgarantie mindestens so lang oder länger ist als die Mindestvertragslaufzeit.
Preisgarantie ist aber nicht gleich Preisgarantie, auch wenn der Kunde in der Eingabemaske dieses Wort anklickt. Die meisten Versorger garantieren nicht, dass der Endpreis gleich bleibt, sondern schließen bestimmte Kostenbestandteile aus. Schließlich sind etwa zwei Drittel des Strompreises Steuern, Abgaben oder Entgelte für Netznutzung.
In der Ergebnisliste weisen die Rechner gut darauf hin, welche Preisbestandteile über die Vertragslaufzeit unverändert bleiben. Häufig ist dann aber nicht mehr von einer Garantie, sondern von Preisfixierung die Rede.
In der Tabelle zeigen wir, wie viel ein Musterhaushalt sparen kann. Wir haben dafür alle Voreinstellungen weggeklickt und nur eine „Preisgarantie“ dazugewählt. Bei „Zahlungsweise“ haben wir „monatlich“ eingestellt und uns als Kündigungsfrist für „höchstens acht Wochen“ entschieden.
Wir haben es akzeptiert, wenn sich die „Preisfixierung“ nur auf den reinen Energiepreis bezieht. War sie aber kürzer als die Mindestlaufzeit, schied der Tarif aus. Interessant war, dass diese Tarife Neukunden selten mit Extraboni lockten.