Das Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer ist verfassungswidrig, darf aber noch bis längstens Ende 2024 angewendet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az. 1 BvL 11/14 und andere).
Basis für die Höhe der Grundsteuer sind die Einheitswerte der Immobilien, die in Westdeutschland seit 1964 nicht mehr angepasst wurden. Die veraltete Bewertung des Grundvermögens führe zu einer gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlung, so das Gericht.
Bis 31. Dezember 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschieden. Das alte Verfahren darf aber noch bis Ende 2024 angewendet werden. Die lange Übergangsfrist begründete das Gericht mit dem enormen Aufwand für die bundesweite Neubewertung aller Grundstücke.