Private Altersvorsorge wird in Zukunft für Geringverdiener attraktiver. Der Bundestag hat mit dem Gesetz zur Stärkung der Betriebsrenten, Finanztest 8/2015, beschlossen, dass ab 2018 Einkünfte aus Zusatzrenten nicht mehr zu 100 Prozent auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden.
Bisher haben Menschen, deren Rente im Alter nicht reicht und die auf Grundsicherung angewiesen sind, keinen Vorteil, wenn sie zusätzlich fürs Alter vorgesorgt haben. Die Grundsicherung wird bedarfsgeprüft ausgezahlt: Es gibt nur so viel zusätzlich, bis der Rentner die vorgesehene Einkommenssumme erreicht hat.
In Zukunft sollen Beträge bis zu 202 Euro anrechnungsfrei bleiben und so das verfügbare Einkommen erhöhen. Dies gilt aber nur für staatlich geförderte Formen der Altersvorsorge, also Renten aus einer betrieblichen Altersvorsorge, Riester-Renten und Rürup-Renten.