Grund­lagen­kurse Buch­führung

Ausgewählt , geprüft, bewertet

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Grund­lagen­kurse Buch­führung Testergebnisse für 16 Grundlagenkurse Buchführung freischalten

Im Test: 16 Grund­lagenseminare zum Thema Buch­führung. Ausgewählt wurden Präsenz­kurse mit einer Dauer von 24 bis 52 Unterrichts­einheiten à 45 Minuten und einer Kurs­gebühr von nicht mehr als 600 Euro.

Jeden Kurs hat eine geschulte Test­person verdeckt besucht, die das Kurs­geschehen anhand von Protokollen und Fragebögen dokumentierte. Auf dieser Basis wurde die Qualität der inhalt­lichen und didaktischen Kurs­durch­führung, der Kursorganisation und der telefo­nischen Kunden­information beur­teilt. Die Schulungs­unterlagen, Kunden­informationen im Internet und allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) wurden von je einem Experten begut­achtet.

Test­zeitraum: Januar bis März 2010.

Preise: Laut Anbieter­angaben Mai 2010.

QUALITÄT DER INHALTE

In die Bewertung floss ein, ob und in welcher Intensität die für Grund­lagen­kurse Buch­haltung wichtigen und die in den Kunden­informationen angekündigten Themen behandelt wurden. Außerdem wurden auch Praxis­orientierung, Verständlich­keit, Klarheit der Lernziele und inhalt­liche Vernetzung untersucht. Außerdem wurde die inhalt­liche Qualität der Schulungs­unterlagen geprüft.

QUALITÄT DER DIDAKTIK

Geprüft wurde die didaktische Qualität hinsicht­lich Teilnehmer­orientierung, Unterrichts­gestaltung (u.a. Methoden- und Medien­einsatz) und Nutz­wert­orientierung. Berück­sichtigt wurde auch die didaktische Qualität der Schulungs­unterlagen sowie die Einbeziehung dieser in das Kurs­geschehen.

QUALITÄT DER KURSORGANISATION

Dazu gehörten die Lerninfrastruktur (u.a. die Räumlich­keiten), Service­leistungen und die administrative Abwick­lung.

QUALITÄT DER KUNDEN­INFORMATION

Bewertet wurden die telefo­nische Anbieter­auskunft zum Kurs und die Qualität der im Internet vorhandenen Informationen. Sofern auf der Home­page auf weitere bewertungs­relevante gedruckte oder elektronische Informations­materialien hingewiesen wurde, wurden diese bei der Prüfung berück­sichtigt.

MÄNGEL IN DEN AGB

Ein juristischer Sach­verständiger hat die allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) darauf geprüft, ob sie nach dem AGB-Recht unzu­lässige Klauseln enthalten und den Kunden dadurch benach­teiligen.

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