Testergebnisse für 16 Grundlagenkurse Buchführung
- Teilnehmerzahl. Erkundigen Sie sich vor der Buchung nach der Teilnehmerzahl im Kurs. Damit Zeit für Übungen und Fragen bleibt, sollte die Gruppe auf maximal 15 Personen beschränkt sein.
- Praxis. Ein guter Kurs sollte keine Vorlesung sein. Haken Sie nach, ob im Kurskonzept praktische Übungen, Gruppen- oder Partnerarbeiten vorgesehen sind und wie hoch ihr Anteil im Unterricht ist.
- Pausen. Lassen Sie sich die exakten Unterrichtszeiten sagen und fragen Sie nach, ob es kurze Pausen gibt. Gerade in einem Abendkurs nach einem anstrengenden Arbeitstag ist das wichtig für die Konzentration.
- Lehrkräfte. Erkundigen Sie sich nach der Qualifikation des Dozenten. Im Idealfall ist er nicht nur fachlich geeignet, sondern auch pädagogisch geschult.
- Lehrmaterial. Fragen Sie nach: Welches Lehrmaterial wird im Kurs verwendet? Fallen dafür zusätzliche Kosten an? Gut, wenn Lehrbücher zum Einsatz kommen, aber auch ein ordentliches Skript oder eine strukturierte Kopiensammlung sind in Ordnung. Entscheidend ist bei diesem komplexen Thema, dass Sie etwas zum Nachschlagen sowie zur Vor- und Nachbereitung des Kurses in der Hand haben.
- Zertifikat. Erkundigen Sie sich, ob und unter welchen Bedingungen Sie am Kursende ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung erhalten. Bei vielen Industrie- und Handelskammern gilt eine 80-prozentige Anwesenheitspflicht für den Unterricht. Außerdem müssen Sie dort eine Abschlussprüfung bestehen. Der Vorteil: Bei Arbeitgebern sammeln Sie damit Punkte.
- Kursform. Überlegen Sie, wie Sie lernen wollen. Es gibt Abendkurse und Blockseminare. Beides hat Vor- und Nachteile. Nach Feierabend Buchhaltung zu büffeln ist anstrengend und verlangt Eigenmotivation. Doch anders als im Blockunterricht müssen Sie keine freien Tage für die Weiterbildung opfern. Außerdem können Sie zwischen den Kursterminen nachvollziehen, ob Sie alles verstanden haben. Wenn nicht, bietet die nächste Sitzung Gelegenheit nachzufragen.
- Bildungsurlaub. Fragen Sie den Anbieter, ob der Kurs für Bildungsurlaub zugelassen ist. Bei Blockseminaren kann das der Fall sein. Als Angestellter können Sie dann bei Ihrem Arbeitgeber freie Tage für die Weiterbildung beantragen. In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer ein Recht auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr.
- Eigeninitiative. Planen Sie über den Kurs hinaus Zeit fürs Lernen ein. Stellen Sie sich selbst Aufgaben, indem Sie sich zum Beispiel Geschäftsvorfälle ausdenken, die Sie verbuchen müssen. In den Kursen im Test gab es zwar Übungen. Doch um wirklich sicher in Buchführung zu werden, ist auch Eigeninitiative gefragt.
- Vertragsbedingungen. Die Mehrheit der Anbieter im Test hatte deutliche und sogar sehr deutliche Mängel in ihren Vertragsbedingungen. Lesen Sie deshalb die allgemeinen Geschäftsbedingungen gründlich durch, bevor Sie buchen. Streichen Sie die Klauseln, die nachteilig für Sie sind, und lassen Sie sich die Änderungen mit einer formlosen Notiz vom Anbieter bestätigen. Eine kostengünstige Rechtsberatung bei Problemen mit Vertragsklauseln erhalten Sie bei den Verbraucherzentralen.
- Grenzen. Erwarten Sie nicht, dass Sie nach der Weiterbildung Ihre komplette Buchführung samt Jahresabschluss allein erledigen können. Das ist zu viel verlangt. Die Kurse vermitteln Grundlagen – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
- Aufbaukurse. In maximal 52 Unterrichtseinheiten wird niemand zum Buchhalter. Fragen Sie den Anbieter, wie Sie sich über den Kurs hinaus weiterqualifizieren können (siehe auch Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter).
- Volkshochschulen. Unter dem Titel Xpert Business bieten die Volkshochschulen ein Kurs- und Zertifikatssystem an, das kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt. Die Module können einzeln belegt werden. Kombiniert führen sie zu Abschlüssen, zum Beispiel zum Xpert Business Finanzbuchhalter.
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- Vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass sie ein Recht auf Bildungsurlaub haben. Die konkreten Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
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- Hier erfahren Selbstständige, wie viel Beitrag sie für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen und was sie bei Zahlungsproblemen tun können.
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- Arbeitgeber müssen unter bestimmten Bedingungen einen Yogakurs als Bildungsurlaub anerkennen – das entschied das Berliner Landesarbeitsgericht (Az. 10 Sa 2076/18)....
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