Frohe Kunde für Steuerzahler: Der Grundfreibetrag, die Kinderfreibeträge und das Kindergeld sollen steigen – und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar. test.de sagt, welche Änderungen genau geplant sind und wie sich das im Portmonee von Steuerzahlern und Eltern auswirkt.
2015 und 2016: Plus in zwei Etappen
Alle behalten etwas mehr vom Einkommen steuerfrei, für Eltern erhöhen sich Kindergeld und Kinderfreibeträge leicht. Die Änderungen müssen noch Bundestag und Bundesrat passieren. „Leider kommen die Erhöhungen spät“, so Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Grundlage sei der jüngste Existenzminimumsbericht der Bundesregierung. Dort steht alle zwei Jahre, bis zu welcher Höhe das Einkommen steuerfrei sein muss.
Plus für alle: Steuerfreier Grundfreibetrag steigt
In diesem Jahr soll der steuerfreie Grundfreibetrag um 118 Euro steigen. Damit zahlt jeder inklusive Soli maximal 24 Euro weniger Steuern. 2016 erhöht sich der Freibetrag noch mal um 180 Euro. Das bringt höchstens weitere 36 Euro Entlastung.
Plus für Eltern: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen
Das monatliche Kindergeld soll sich um 4 Euro erhöhen und 2016 um weitere 2 Euro. Eltern erhalten danach rückwirkend ab 1. Januar:
- 188 Euro Kindergeld für das erste und zweite Kind statt bisher 184 Euro.
- 194 Euro sind es für das dritte Kind statt bisher 190 Euro.
- 219 Euro für jedes weitere Kind anstelle von bisher 215 Euro im Monat.
Der jährliche Kinderfreibetrag soll um 144 Euro steigen, 2016 um weitere 96 Euro. Ihn bekommen Eltern, wenn er für sie günstiger ist als das Kindergeld.
Diese Freibeträge sollen steigen
2014 (Euro) |
2015 (Euro) |
Plus/Jahr (Euro) |
2016 (Euro) |
Plus/Jahr (Euro) |
Steuerfreier Grundfreibetrag |
||||
8 354 |
8 472 |
241 |
8 652 |
361 |
Kinderfreibeträge statt Kindergeld |
||||
4 368 |
4 512 |
682 |
4 608 |
462 |
- 1
- Maximale Steuerersparnis (inklusive Soli), doppelt so viel für Ehe-/gesetzliche Lebenspartner.
- 2
- Maximale Entlastung beim Höchststeuersatz für beide Eltern zusammen – alternativ zum Kindergeld.
-
- Alle profitieren: Der Grundfreibetrag wird zum zweiten Mal 2022 erhöht. Für Arbeitnehmer steigt die Jobkostenpauschale auf 1200 Euro, Fernpendler setzen mehr pauschal ab.
-
- Die Preise für Heizen, Tanken und Lebensmittel haben angezogen. Nun gibt es finanzielle Entlastungen vom Staat, als direkte Zahlung und über Steuererleichterungen.
-
- Ob Kosten für Arbeitsweg, Kitabeiträge oder Unterhalt – zusätzliche Freibeträge für solche Ausgaben bringen Angestellten direkt mehr Netto.
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"Die Änderungen müssen noch Bundestag und Bundesrat passieren" ... es ist somit noch nichts beschlossen @domesticjoy. Der Artikel berichtet nur über das Geplante und den theoretischen Effekt.
Ich habe heute die für uns zuständige Kindergeldkasse angerufen, um zu erfahren, wann die Erhöhung mit ausgezahlt wird (für April gab es bei uns noch den bisherigen Kindergeldbetrag). Die Dame wusste noch nicht einmal etwas von einer Kindergelderhöhung!