Seit 2006 dürfen die Länder die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen. Die Steuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 5 Prozent des Kaufpreises.
Grunderwerbsteuer (in Prozent) |
Bundesländer |
3,5 |
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein1, Thüringen |
4,0 |
Saarland2 |
4,5 |
Berlin, Bremen2, Hamburg, Niedersachsen2, Sachsen-Anhalt |
5,0 |
Brandenburg2 |
Stand 1. Oktober 2010
- 1
- Plant 2013 auf 5 Prozent zu erhöhen.
- 2
- 2010 noch bei 3,5 Prozent.
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