
Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker für Reparaturarbeiten am Haus einstellt, haftet gegenüber seinen Nachbarn für Schäden, wenn der Handwerker das Haus in Brand setzt, so der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 311/16). Keine Rolle spielte bei der Entscheidung, dass der Eigentümer den Handwerker sorgfältig ausgesucht hatte. Es komme nicht auf ein Verschulden an, so die Karlsruher Richter.
Grundbesitzer haftet für 98 000 Euro Schaden
Der Handwerker hatte am Flachdach seiner Auftraggeber Reparaturarbeiten durchgeführt. Bei Schweißarbeiten entstand ein Glutnest unter den Dachbahnen. Als die Eigentümer die Flammen entdeckten, war es bereits zu spät. Das reparierte Haus brannte vollständig nieder. Durch den Brand und die Löscharbeiten wurde auch das unmittelbar daran angebaute Haus der Nachbarn beschädigt. Die Versicherung der Nachbarn verlangte von den Erben der inzwischen verstorbenen Eigentümer fast 98 000 Euro vor Gericht – mit Erfolg. Bei dem Handwerker war nichts mehr zu holen – der hatte inzwischen Insolvenz angemeldet.
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