Grüne Geld­anlage

Anleger­schutz: Bundes­regierung will strengere Regeln

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Anleger von geschlossenen Fonds sollen besser geschützt werden. Die Bundes­regierung plant, für den Vertrieb solcher Produkte die Anforderungen nach dem Wert­papier­handels­gesetz anzu­wenden.

Für geschlossene Fonds würden die gleichen Beratungs­stan­dards gelten wie für Wert­papiere. Die Beratung muss zum Beispiel anlegergerecht sein und Provisionen müssen offengelegt werden. Die Produkt­informations­blätter müssten die Chancen und Risiken des Angebots zusammenfassen. Freie Vermittler sollen sich künftig bei der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) registrieren lassen und Fachkennt­nisse vorweisen. Die Bafin soll die Verkaufs­prospekte auch stärker inhalt­lich prüfen. Bisher prüft sie nur auf die Voll­ständig­keit. Die Verjährungs­fristen für die Prospekt­haftung sollen verlängert werden. Für Fehler im Prospekt haften Anbieter derzeit maximal sechs Monate nach Auflage des Prospekts.

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