
Viele Menschen machen sich zu Lebzeiten Gedanken über ihre letzte Ruhestätte. Um ihre Angehörigen im Trauerfall zu entlasten, regeln sie schon Details ihrer Bestattung und wählen ein Grab aus. Sollten sie sich für eine Beisetzung auf einem Friedhof entscheiden, geht es auch um die Grabpflege. Sie lässt sich mit einem Dauergrabpflegevertrag schon zu Lebzeiten organisieren. Er regelt die Grabpflege über Jahre oder sogar über die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte. Gründe für den Abschluss gibt es viele:
- Es gibt keine Angehörigen, die sich um die Grabpflege kümmern können, möglicherweise, weil die Kinder woanders leben.
- Manche Menschen befürchten, ihren Kindern mit der Grabpflege zur Last zu fallen.
- Andere wollen das Geld vor dem Zugriff des Sozialamts schützen. Das kann im Pflegefall eine Rolle spielen, wenn ein älterer Mensch nicht genügend Geld hat, um die Kosten für ein Pflegeheim zu bezahlen.
Vorkasse für jahrzehntelange Pflege
Vor dem Vertragsabschluss sollte der Auftraggeber über eine Grabstätte verfügen. Den Vertrag zur Dauergrabpflege schließt er mit einer Friedhofsgärtnerei ab und mit der regionalen Treuhandstelle. Der Vertrag regelt die gewünschten Grabpflegeleistungen – auch wie oft im Jahr die Gärtnerei die Stätte wie bepflanzt – und die Kosten für die gesamte Vertragsdauer. Der Preis ist abhängig von Laufzeit, Region und Grabgröße.
Der Auftraggeber bezahlt die Kosten für die gesamte Grabpflege im Voraus – allerdings nicht an den Friedhofsgärtner, sondern an die Treuhandstelle für Dauergrabpflege. Sie legt das Geld der Kunden sicher an und bezahlt und kontrolliert die Friedhofsgärtnerei.
Sollte die Friedhofsgärtnerei während der langen Vertragsdauer ihr Geschäft aufgeben, kümmert sich die Treuhandstelle um Ersatz. Sie würde in diesem Fall eine neue Gärtnerei beauftragen, die das Grab weiter pflegt.
Wir wollten wissen, wie teuer dieser Service ist und wie gut die Verträge der Treuhandgesellschaften sind. Wir haben uns die Verträge von zehn Treuhandgesellschaften für Dauergrabpflege angesehen.
Wichtig ist auch die Frage: Was passiert, wenn eine solche Treuhandgesellschaft pleitegehen würde? Die gute Nachricht: Das Geld der Kunden ist dort sicher. Einen Insolvenzschutz bieten alle getesteten Gesellschaften. Sie verwalten die Kundengelder streng getrennt vom eigenen Vermögen auf gesonderten Treuhandkonten. Außerdem weisen fast alle Gesellschaften die Kundengelder getrennt von ihrer eigenen Bilanz aus.
Grabkontrolleure schauen nach
Unser Test zeigt: Beim Abschluss eines Dauergrabpflegevertrags fallen einmalig Abschlusskosten in Höhe von 5 bis 7 Prozent der Vertragssumme an. Wer zum Beispiel für ein Doppelgrab einen Grabpflegevertrag über 20 Jahre in Höhe von 9 000 Euro abschließt, zahlt zwischen 450 und 630 Euro einmalig für den Abschluss. Zusätzlich entnimmt die Treuhandgesellschaft jährlich Geld, um ihre Arbeit zu finanzieren. Bei den meisten Gesellschaften ist diese Entnahme auf die Erträge beschränkt, die sie durch die Geldanlage der Kundengelder erwirtschaften. Im Gegenzug kontrolliert die Treuhandgesellschaft die Friedhofsgärtner. Sie beauftragt Grabkontrolleure, die regelmäßig die Gräber besuchen.
Sollten die Preise für Grabpflege während der langen Vertragsdauer steigen und können sie nicht durch die Erträge ausgeglichen werden, darf die Treuhandgesellschaft den Leistungsumfang reduzieren, also zum Beispiel seltener pflanzen als vorgesehen oder günstigere Blumen oder Sträucher pflanzen. So steht es in vielen Verträgen.
Pflegebedürftig, was nun?
Dauergrabpflegeverträge sind sogenannte zweckgebundene Vorsorgeverträge und als Schonvermögen vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt.
Wichtig kann dies werden, wenn der Vorsorgende pflegebedürftig werden sollte und Rente und gesetzliche Pflegeleistungen nicht ausreichen, um einen Pflegeplatz zu bezahlen. Hat er keine Kinder oder verdienen sie nicht so viel, dass sie zum Elternunterhalt verpflichtet sind, springt das Sozialamt ein. Es darf nicht verlangen, den Grabpflegevertrag aufzulösen. Das würde eine unzumutbare Härte für den Vorsorgenden bedeuten, urteilte das Bundessozialgericht (Az. B 8/9b SO 9/06 R). Wichtig: Der Vorsorgende muss den Vertrag abgeschlossen haben, bevor er Pflegeleistungen beantragt.
Gärtnergepflegte Grabfelder im Trend
Auf immer mehr Friedhöfen gibt es inzwischen gärtnergepflegte Grabanlagen. Sie sehen aus wie kleine parkähnliche Anlagen, in denen Verstorbene beigesetzt werden. Ihr genauer Bestattungsort wird mit einem Grabstein markiert. Die einzelnen Gräber sind aber nicht abgegrenzt, sondern in eine blumenge-schmückte Grünanlage eingebettet. Allein die badischen Friedhofsgärtner betreuen mehr als 300 solcher Grabfelder.
Angehörige oder Vorsorgende, die sich für diese Bestattungsform entscheiden, müssen ebenfalls die Grabpflege für die gesamte Ruhedauer im Voraus bezahlen und einen Vertrag mit einer Gesellschaft für Dauergrabpflege abschließen.
Wer wissen möchte, ob es auf einem Friedhof gärtnerbetreute Grabanlagen gibt, tippt in eine Suchmaschine die Wörter „Ruhegemeinschaften“, „gärtnergepflegtes Grabfeld“, „Bestattungsgärten“ oder „Memoriam Garten“ ein plus die Stadt, in der er eine Grabstätte sucht – oder er fragt ganz einfach beim Friedhof nach.
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- Hinterbliebene müssen neben ihrer Trauerbewältigung oft noch eine letzte Steuererklärung für den Verstorbenen machen. Dabei können sie oft mit einer Erstattung rechnen.
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- Immer mehr Friedhöfe erlauben gemeinsame Gräber für Mensch und Tier. Ab März 2020 ist dies in Hamburg möglich. Hier lesen sie die Details der neuen Bestattungsregelung.
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- In Bestattungswäldern und auf Friedhöfen werden zunehmend biologisch abbaubare Urnen beigesetzt. Doch die mit den Urnen begrabene Totenasche kann...
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
@Eddy62: Ich hoffe doch man hat eine entsprechende Bewertung z.B. auf Google über diesen Scharlatan im Internet veröffentlicht !!!
Eine Beisetzung ist big Bussiness. Reine Beutelschneiderei wie ich aus eigener Erfahrung weiß! Für billige Urnen die im Baumarkt mit Orchideen bestückt 9,99 € kosten, die aussehen wie Tischmülleimer oder Sammeldosen der Kaffeeröstereien werden hier für viele Hundert abgerechnet. Dazu kommen die horrenden Friedhofsgebühren. WOFÜR ??? Nach X Jahren ist dann oftmals plötzlich die Pietät egal und der Verstorbene wird so oder so auf die Grüne Wiese befördert …
Ich kann daher jedem der für Neues offen ist und nicht so sehr den alten Traditionen verpflichtet ist raten, sich über die "Urne mit nach Hause nehmen + Schweiz" zu belesen. Man spart jede Menge Geld, ist nicht der Grabpflege verpflichtet und hat auch noch andere Vorteile. Mehr schreibe ich hier nicht sonst löscht der Admin gleich wieder meinen Beitrag wegen angeblicher Werbung.
Unser Friedhofsgärtner arbeitet mit der Rheinischen Treuhandstelle zusammen. Die kommen einmal jährlich, um sich mit dem Friedhofsgärtner gemeinsam alle Gräber anzusehen und zu prüfen, ob alles vertragsgemäß erledigt ist. Wir kommen zu sehr unterschiedlichen Zeiten zum Grab und nicht besonders zu den Geburts-bzw. Todestagen. Es ist immer alles in einem schönen und gepflegten Zustand und wir haben die Freiheit, die Verwandten dann zu besuchen, wenn wir es mögen und nicht weil wir dort dringend „Unkraut zupfen müssen“. Ganz abgesehen davon, finde ich es gut, dass die Verstorbenen zu Lebenszeiten ausgedrückt haben, was sie möchten und das bei der Treuhandstelle hinterlegte Geld niemand verfügen kann (z.B. Heime).
Kommentar vom Administrator gelöscht.
Wer keine Nachkommen hat, beziehungsweise seinen Kindern die Grabpflege nicht zumuten oder zutrauen kann, dem kann ich nur als letzte Ruhestätte den Friedwald empfehlen. Hier regelt alles die Natur beziehungsweise die Friewald - Verwaltung.
Der Vorteil besteht vor allem darin, dass man nicht für etwas bezahlt und die Gegenleistung teilweise oder gar ganz ausbleibt.