Gold kaufen und verkaufen Wie Sie Abzocke vermeiden

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Wer Gold­schmuck oder Zahn­gold zu Bargeld machen will, muss aufmerk­sam sein. Viele Gold­händler halten sich nicht an Vorschriften. Sie zocken ihre Kunden beim „Altgold-Ankauf“ ab, verkaufen aber auch häufig Münzen zu über­höhten Preisen. Daher sollten Anleger bei Gold­geschäften stets vorsichtig sein – egal, ob sie als Käufer oder Verkäufer auftreten.

Oft fehlt eine Präzisions­waage

Wie eine Stich­probe von Eich­amts­mit­arbeitern in Nord­rhein-West­falen ergab, halten sich viele Gold­händler nicht an Vorschriften. So fehlte im Geschäft oft die vorgeschriebene Präzisions­waage. Statt dessen landete das Gold auf einer simplen Küchenwaage oder wurde im Verborgenen gewogen. Für 6 Gramm Zahn­gold boten verschiedene Händler den Testern zwischen 45 und 125 Euro an.

Altgold nicht einschi­cken

Verkäufer sollten mehrere Angebote einholen und darauf bestehen, dass das Gold vor ihren Augen gewogen wird. Altgold an Internethändler einzuschi­cken, ist mangels Trans­parenz keine gute Idee.

Fein­unze Gold am Bank­schalter teurer als im Internet

Beim Kauf stan­dardisierter Gold­münzen oder Gold­barren ist das Internet dagegen oft am güns­tigsten. Das ergab eine Unter­suchung des Edel­metall­händ­lers Coin­invest. Er verglich im März 2015 die täglichen Preise für eine Fein­unze Gold (31,1 Gramm) bei zwölf Anbietern. Die Handels­spanne lag je nach Anbieter zwischen knapp 1,9 und rund 4 Prozent. Die höchste Spanne gab es am Bank­schalter, die geringste bei Onlineanbietern. Anleger sollten beim Internetkauf aber auf große, etablierte Firmen setzen.

Kleinst­barren über­teuert

Die kost­spieligsten Fehler sind banaler. Viele Anleger kaufen Minibarren von 10 Gramm oder gar nur 1 Gramm Gewicht. Die Handels­spannen reichen bei ihnen bis zu etwa 20 Prozent. Bei höheren Gewichten schmelzen sie auf deutlich unter 5 Prozent. Faustformel: Je kleiner das Stück, desto größer das Aufgeld.

Lieber Stan­dard­münzen als Sammelmünzen kaufen

Gedenk- und Sammelmünzen aus Gold eignen sich kaum für die Geld­anlage. Käufer zahlen stets einen hohen Aufschlag auf den Material­wert. Besser sind Stan­dard­münzen wie der Krügerrand, Eagle oder Maple Leaf. Für sie gibt es einen regulären Handel mit täglichen An- und Verkaufs­preisen.

Tipp: Der Gold­abbau ist ein schmutziges Geschäft. Wer saubere Barren oder Münzen kaufen will, kann sich auf gängige Zertifizierungen nicht verlassen. Die Experten von Finanztest sind den Herstellungs­bedingungen des beliebten Edel­metalls auf den Grund gegangen und erklären, wie Kunden möglichst „sauberes“ Gold erwerben können. Zum Test Gold (Finanztest 6/2015).

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.05.2020 um 19:28 Uhr
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    @ow: Ich erlaube mir an dieser Stelle unseren Austausch zu beenden. Ich kann Ihnen nicht sagen, wie Sie gerichtsfest ihr Altgold auf dem Postweg an einen Internethändler schicken können, sodass gewährleistet ist, dass der Händler nie die Echtheit der zugesandten Ware bestreiten könnte. (maa)

  • ow am 01.05.2020 um 12:31 Uhr
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    @maa: Ergo gibt es kein logistisches Verfahren, welches einen verläßlichen Transport gewährleistet?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.04.2020 um 17:05 Uhr
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    @ow: Das Risiko einer Beweisaufnahme vor Gericht liegt darin, dass deren Ergebnis nicht dem entspricht, was sich derjenige, der den Zeugenbeweis antritt, verspricht.
    Wer einen Laien zum Zeugen lädt, um zu beweisen, dass eine Goldmünze echt war, kann damit scheitern, wenn das Gericht feststellt, dass dem Kunden die erforderliche Fachkunde dazu fehlt. (maa)

  • ow am 16.04.2020 um 00:23 Uhr
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    @maa: Meine Frage bezog sich nicht auf Altgold, sondern den Ankauf der im Artikel erwähnten Standardmünzen durch Internethändler - wo liegen hier die Risiken für ein positives Ergebnis einer Beweisaufnahme? Wie läßt sich mit Hilfe des üblicherweise nicht fachkundigen Zeugen die Echtheit der eingesandten Münzen beweisen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.04.2020 um 13:35 Uhr
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    @ow: Bestreitet der Internethändler vor Gericht den Erhalt des Altgoldes, das Sie ihm zugeschickt haben, können Sie versuchen, diesen Einwand durch einen Zeugenbeweis zu entkräften. Ob das letztendlich gelingt, hängt dann vom Ergebnis der Beweisaufnahme ab.
    Altgold an Internethändler einzuschicken ist nicht nur aus diesem Grund keine gute Idee. (maa)