Gold-Wert­papiere Diese Papiere sind Gold wert

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Gold-Wert­papiere - Diese Papiere sind Gold wert

Gold-ETC sind Schuld­verschreibungen mit einer Absicherung. Dennoch kommen manche als Ersatz für Barren oder Münzen infrage. Anlegern bieten sie einige praktische Vorteile.

Gold gilt mehr denn je als ideale Alternative zum bedruckten Papier. Die Finanz­krisen der vergangenen Jahre haben das Vertrauen vieler Menschen in Papiergeld und Wert­papiere tief erschüttert. Angesichts der unvor­stell­baren Schulden­berge ist das kein Wunder.

Nicht wenige halten Gold für den ultimativen Hort der Sicherheit. Ihr Gedanke: Gold behält auch in der schlimmsten Krise einen gewissen Wert.

Wir glauben zwar nicht, dass es zur Kern­schmelze im Finanzsektor kommt, können das verstärkte Sicher­heits­bedürfnis aber gut nach­voll­ziehen. Und eins ist richtig: Gold­barren oder -münzen bieten eine greif­barere Sicherheit als jedes Wert­papier.

Warum sollten Anleger dann ausgerechnet in Wert­papiere investieren, die lediglich den Gold­preis widerspiegeln? Einfache Antwort: Weil es praktischer und oft auch billiger ist.

Wer nicht an den großen Finanz­crash glaubt, aber Gold unabhängig davon für eine renditeträchtige Anlage hält, liegt mit ETC richtig. Die Abkür­zung steht für den eng­lischen Fach­begriff Exchange Traded Commodities, also für börsen­gehandelte Rohstoffe.

Vor dem Kauf sollten Anleger allerdings wissen, wo der Gold­preis steht. Mit rund 1 600 US-Dollar kostet eine Fein­unze (rund 31 Gramm) zurzeit etwa doppelt so viel wie vor drei Jahren. Der Unzen­preis ist seit mehr als zehn Jahren fast unaufhörlich gestiegen und liegt nicht weit unter seinem historischen Hoch von rund 1 900 US-Dollar. Gold ist also alles andere als billig.

Echter Gold­fonds aus der Schweiz

Gold-ETC werden oft als Gold­fonds bezeichnet. Das trifft die Sache nicht ganz, kommt ihr aber nahe: Wie börsen­gehandelte Indexfonds (ETF) lassen sich ETC gut in ein Wert­papierdepot integrieren, problemlos über die Börse handeln und über preis­werte Banken günstig kaufen und verkaufen.

Das ist professionellen Anlegern besonders wichtig. Deshalb liegen Gold-ETC in vielen breit­aufgestellten Investmentfonds. Sie sind besonders bei Managern von Misch­fonds und flexibel anlegenden Aktienfonds beliebt.

Für Privat­anleger wäre ein spezieller Gold­fonds, der das Edel­metall kauft und einlagert, besser als ein Gold-ETC. Denn nur in einem echten Fonds wäre das Gold als Sonder­vermögen bei einer Pleite des Anbieters geschützt. Das Gold wäre ähnlich sicher wie Barren in einem Schließ­fach.

Doch Fonds mit realem Gold erhalten zurzeit in Deutsch­land keine Zulassung durch die Behörden. Die Fonds­richt­linie der Europäischen Union verbietet, dass ein Investmentfonds das Anlegergeld in nur eine Position steckt, in diesem Falle in Gold.

Nur im Ausland können Anleger über einen Indexfonds direkt in Gold­barren investieren. Die Züricher Kantonal­bank bietet mit dem ZKB Gold ETF (Isin CH 004 753 352 3) einen Fonds an, der tatsäch­lich physisches Gold im Bestand hat.

Nachteil für Nicht-Schweizer: Der Fonds ist nur an der Schweizer Börse gelistet. Das bedeutet für deutsche Anleger wesentlich höhere An- und Verkaufs­spesen als beim Kauf über eine deutsche Börse.

ETC haben kein Sonder­vermögen

Geringe Kauf­spesen sind ein großer Vorteil der deutschen Gold-ETC. Allerdings steht hinter ihnen kein Sonder­vermögen. Als Inhaberschuld­verschreibungen unterliegen sie dem Risiko, dass ihr Heraus­geber, der sogenannte Emittent, pleite­gehen kann. Schlimms­tenfalls wäre das Kapital verloren.

Dem wollen die ETC-Anbieter vorbeugen, indem sie ihre Produkte sichern. Für alle in der Tabelle aufgeführten ETC kaufen sie Gold­barren und teilen mit, wo diese gelagert werden. Sollte der Anbieter pleite­gehen, weiß der Anleger zumindest, dass sein Gold existiert und wo es liegt. Ob ihm das etwas nützt, ist allerdings unklar.

Es gibt aber noch andere Möglich­keiten, die Sicherheit zu erhöhen. Der bekann­teste und meist­gehandelte Gold-ETC in Deutsch­land ist Xetra-Gold (Isin DE 000 A0S 9GB 0), der Ende 2007 aufgelegt wurde. Heraus­geberin ist die Deutsche Börse Commodities. Sie ist eine eigen­ständige Gesell­schaft ohne Mehr­heits­eigentümer und verfolgt keinen anderen Geschäfts­zweck als die Verwaltung von Xetra-Gold.

Da die Gesell­schaft keine zusätzlichen, eventuell risikoträchtigen Geschäfte machen darf, ist ihr Pleiterisiko sehr gering. Das hinterlegte Gold ist zwar kein Sonder­vermögen, dürfte aber kaum in Gefahr kommen.

Anleger lassen sich Gold liefern

Xetra-Gold hat ein Volumen von über 2 Milliarden Euro und ist der mit Abstand umsatz­stärkste ETC im elektronischen Xetra-Handel.

Jeder Anteil­schein von Xetra-Gold entspricht einem Gramm Gold. Mit 1 000 Anteilen kaufen Anleger also den Gegen­wert eines Kilobarrens.

Mehr noch: Auf Wunsch können Käufer sich ihre Gold­anteile in Form von Barren ausliefern lassen. Wie Deutsche-Börse-Sprecher Andreas von Brevern erklärt, haben bisher mehr als 600 Anleger von dieser Möglich­keit Gebrauch gemacht. Rund 5 Prozent des Xetra-Gold-Bestandes gingen in Form von Barren an die Anleger.

Das verteuert die Geld­anlage allerdings: Der Anleger zahlt zusätzlich zum Preis der Wert­papiere die Kosten für Herstellung und Auslieferung der Barren.

Die Kosten sind mengen­abhängig und betragen mindestens 290 Euro. Es ist also unsinnig, sich für 10 Xetra-Gold-Anteile, die zurzeit rund 400 Euro kosten, einen 10-Gramm-Barren liefern zu lassen. Bei größeren Mengen ist der Kauf von Xetra-Gold mit Lieferung der Barren dagegen eine Über­legung wert.

Auch beim Gold­händler oder einer Bank zahlen Käufer für Barren schließ­lich einen Aufpreis. Bei einem 1-Kilogramm-Barren im Wert von derzeit rund 40 000 Euro liegen zwischen dem Verkaufs- und dem Rück­nahme­preis meist 800 bis 1 000 Euro.

Einen Liefer­anspruch auf hand­festes Gold bieten neben Xetra-Gold auch der ETC Gold Bullion Securities und das Platino-Gold-Zertifikat der LBBW. Xetra-Gold und das Platino-Gold-Zerr­tifikat haben eine weitere Besonderheit: Das gekaufte Gold bleibt unangetastet, wird also nicht durch Verwahr- oder Verwaltungs­kosten geschmälert.

Bei Xetra-Gold werden die Kosten von etwa 0,3 Prozent pro Jahr den Depot­banken in Rechnung gestellt. Die Jahres­abrechnung für ein kosten­pflichtiges Wert­papierdepot fällt also ein wenig höher aus als sonst.

Hat der Anleger ein kostenloses Depot, schaut die Bank in die Röhre oder muss die Kosten auf andere Weise herein­holen. Die Direkt­bank ING-Diba bietet Xetra-Gold deshalb gar nicht mehr an.

Steuerfreier Gewinn mit Barren

Steuerlich sind die Besitzer von richtigem Gold besser dran als die Eigentümer von Wert­papieren wie ETC, die den Gold­preis widerspiegeln. Die Besitzer von Barren und Münzen haben die Sicherheit, dass sie Kurs­gewinne nach Ablauf eines Jahres ohne Abzug einstreichen können.

Die einjährige Spekulations­frist wird taggenau berechnet und beginnt mit Abschluss des Kauf­vertrags. Wann der Kauf­preis gezahlt oder das Edel­metall ausgeliefert wurde, spielt keine Rolle.

Verschenkt oder vererbt ein Anleger sein Gold, über­nimmt der Neubesitzer den Anschaffungs­zeit­punkt des Vorbesitzers und damit eine eventuell bereits erreichte Steuerfreiheit. Mit dem Kauf­beleg kann er dem Finanz­amt den Kauf­zeit­punkt nach­weisen.

Viele Anleger schätzen auch die Anony­mität beim Kauf von Barren und Münzen. Am Bank­schalter oder beim Händler können sie Gold bis zu einem Wert von 14 999 Euro ohne Angabe der Personalien kaufen.

Erst bei größeren Beträgen müssen die Händler die Identität des Käufers fest­stellen. Auch beim bequemen Onlinekauf wird die Anony­mität aufgegeben, wenn in der Buch­haltung des Händ­lers Name und Konto­verbindung des Kunden abge­speichert sind. Bei einer Betriebs­prüfung durch das Finanz­amt sind die Daten verfügbar.

Umstrittene Steuer­regeln für ETC

Anders als Gewinne aus Barren oder Münzen unterliegen Kurs­gewinne aus dem Verkauf von Wert­papieren grund­sätzlich der Abgeltung­steuer. Das gilt für Aktien genauso wie für Fonds oder Anleihen und müsste demnach auch auf ETC zutreffen.

Doch die Besteuerung ist seit Jahren strittig. Der Streit­punkt ist der Liefer­anspruch auf physisches Gold, den Anleger mit bestimmten ETC erwerben. Deren Anbieter wie die Deutsche Börse Commodities (Xetra-Gold) und ETF Securities (Gold Bullion Securities) argumentieren, dass ihre ETC wie Barren oder Münzen zu behandeln seien.

Das wider­spricht aber einem Erlass des Bundes­finanz­ministeriums vom 22. Dezember 2009 (IV C 1 – S 2252/08/10004, siehe www.bundesfinanzministerium.de). Er geht klar davon aus, dass Gewinne aus dem Verkauf der ETC steuer­pflichtig sind.

Erzielt der Anleger einen Gewinn, wenn er sein Wert­papier verkauft oder gegen Barren tauscht, sollen die depotführenden Banken seit Anfang 2010 Abgeltung­steuer abführen. Gleich­zeitig gilt das gelieferte Gold zu diesem Zeit­punkt als ange­schafft. Verkauft der Anleger es vor Ablauf eines Jahres erneut mit Gewinn, muss er seinen Profit über die Einkommensteuererklärung mit seinem individuellen Steu­ersatz versteuern.

Gewinne aus Gold­anleihen sind damit gegen­über direkten Gold­käufen steuerlich im Nachteil. Im Verlustfall hat die Neuregelung allerdings einen Vorteil: Verluste aus dem Papier sind uneinge­schränkt mit Zinsen und Dividenden verrechen­bar.

Von der vorgegebenen Linie weichen offen­bar einige Finanz­ämter ab. Die Steuerberatungs­gesell­schaft KPMG berichtet, dass den Einsprüchen einzelner Anleger statt­gegeben wurde. Sie haben Glück gehabt. Die Einzel­erfolge sind keine Garantie für eine geänderte Rechts­meinung.

Tipp: Behält die Depot­bank beim Verkauf eines physisch besicherten Gold-ETC oder beim Tausch in reales Gold Abgeltung­steuer ein, sollten Anleger den Ertrag und die Steuer über die jähr­liche Steuererklärung abrechnen. Lehnt das Finanz­amt ab, können sie gegen den Steuer­bescheid Einspruch einlegen und Zeit gewinnen. Lehnt die Behörde wieder ab, bleibt ihnen allerdings derzeit nur, selbst dagegen zu klagen. Denn es ist noch kein Muster­prozess beim Bundes­finanzhof (BFH) anhängig.

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